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Pflegeheime stellen sich vor Finanzielle Hilfe für Paare

Ein Platz im Pflegeheim ist teuer. Doch gibt es Unterstützung, wenn die eigenen finanziellen Mittel ausgeschöpft sind.

Die Entscheidung, den Partner ins Pflegeheim zu geben, ist manchmal unumgänglich. Auch finanziell kann ein Pflegeplatz ein Paar an finazielle Grenzen bringen. Foto: Mascha Brichta/dpa-mag

31.03.2025

Nach Jahren der Pflege zu Hause ist klar: Es geht so einfach nicht mehr, der oder die Liebste ist im Pflegeheim besser aufgehoben. Eine schmerzvolle Veränderung für die Partnerschaft - meist auch finanziell. Denn der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz, der im Monat durchaus bei 2800 Euro und mehr liegen kann, ist längst nicht mit jeder Rente und Ersparnissen zu stemmen.

Dann muss sich unter Umständen der Partner oder die Partnerin an den Kosten beteiligen. Dabei sind für ihn oder sie finanziell empfindliche Einschränkungen durchaus möglich, wie die Zeitschrift „Finanztest“ schreibt (Ausgabe 6/2024). Denn bei Ehegatten und Lebensgefährten gelten andere Regeln als bei Kindern, die erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro zur Finanzierung der Heimkosten zur Kasse gebeten werden.

Auf das Einkommen des Partners kommt es an

Es wird finanziell eng? Dann sollte der Partner, der im Heim lebt, einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.„Finanztest“ rät, das zu tun, sobald absehbar ist, dass das Vermögen auf 10 000 Euro pro Person, zusammengerechnet 20 000 Euro als Paar, abschmilzt. Das Sozialamt prüft dann auch die Einkünfte des Partners, das Paareinkommen ist also die Berechnungsgrundlage. Das gilt übrigens auch für Paare, die nicht verheiratet sind, sofern sie in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Das Paareinkommen wird bereinigt, wobei bestimmte Posten, Ausgaben für wichtige Versicherungen etwa, abgezogen werden.

Es gibt einen Garantiebetrag

Wer zu Hause wohnen bleibt, soll aber nicht selbst zum Sozialfall werden, ihm oder ihr muss also eine gewisse Geldsumme zum Leben verbleiben. Das ist der sogenannte Garantiebetrag. Wie „Finanztest“ schreibt, ist das in aller Regel der Sozialhilfesatz Stufe 1 (derzeit 563 Euro) plus die Mietkosten. In aller Regel schlagen Sozialämter auf den Garantiebetrag noch eine gewisse Summe auf, einen kleinen Puffer. Einheitlich geregelt ist das aber nicht. Aus der Differenz zwischen dem Paareinkommen und dem Garantiebetrag ergibt sich, in welcher Höhe sich der Partner oder die Partnerin an den Pflegekosten beteiligen muss.

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Und was ist mit dem Eigenheim?

Immerhin: Das Eigenheim ist oft geschützt, muss also nicht verkauft werden, um die Pflege zu finanzieren. Haus und Hof zählt laut„Finanztest“ zufolge zum Schonvermögen - sofern das Sozialamt es als „angemessen“ bewertet. Eine klare Definition dafür gibt das Gesetz aber nicht her. Die Einschätzung hängt von der jeweiligen Sozialbehörde ab, wobei die Größe der Immobilie und die Bewohnerzahl berücksichtigt werden. dpa


Miteinander reden

Bei der Pflege müssen auch unangenehme Fragen geklärt werden.

In vielen Familien ist das Thema Pflegebedürftigkeit tabu. „Dabei ist es gerade mit Blick auf ältere Menschen enorm wichtig, darüber zu sprechen“, sagt Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund).

Über Wünsche und Möglichkeiten reden

Bei den Gesprächen gilt es auszuloten, welche Wünsche und Bedürfnisse die Älteren haben, falls sie von jetzt auf gleich zu einem Pflegefall werden sollten. Möchte man in ein Pflegeheim oder lieber zu Hause gepflegt werden? Wie soll die Pflege organisiert werden? „Angehörige, etwa die eigenen Kinder, sollten sich gegebenenfalls nicht scheuen, offen zu sagen, dass sie sich aus persönlichen oder beruflichen Motiven außerstande sehen, die Pflege selbst zu übernehmen“, sagt Ulrike Kempchen.

Schon im Vorfeld Heime ansehen

Kann sich eine ältere Person generell vorstellen, eines Tages in einem Heim zu leben, sollte man sich frühzeitig nach passenden Einrichtungen umsehen. „Man kann in dem ein oder anderen Heim einfach mal einen unverbindlichen Besichtigungstermin vereinbaren“, sagt Kempchen. Wenn einem ein Haus gefällt, kann man sich dort vorsorglich auf eine Warteliste setzen lassen. Darüber hinaus kann neben einem Heim oder häuslicher Pflege auch eine Senioren-WG eine Möglichkeit sein. dpa