Voraussetzung für den Karrieresprung
Mit einer Aufstiegsweiterbildung erreichen Absolventen dagegen einen höheren anerkannten Berufsabschluss. Dazu zählen zum Beispiel die Abschlüsse als Technikerin, Meister oder Fachwirtin. Das ist etwa für alle interessant, die eine Führungsposition anstreben. Für die meisten Aufstiegsweiterbildungen muss man zwischen ein und vier Jahren einplanen, je nachdem, ob man den Kurs in Voll- oder Teilzeit absolvieren möchte.
Finanzspritze für die Fortbildung
Die Kosten können sich nach Region, Bildungsträger und Art des Abschlusses unterscheiden. Interessierte sollten sich zu Fördermöglichkeiten beraten lassen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet Beratungen gebührenfrei per Telefon unter der Nummer 0800 4 555500 und über ihr Online-Kontaktformular an. Einen ersten Überblick zu Fördermöglichkeiten kann man sich auch auf der Webseite der BA verschaffen. Zudem bietet die BA ein Online-Tool an, das beim Erkunden der eigenen Weiterbildungsinteressen unterstützen soll. dpa/tmn/hv
Doppelte Prämie auch für gestreckte Ausbildungsprüfungen
Abschlussprüfungen für Ausbildungen sind manchmal in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. Wer beides erfolgreich ablegt, kann zweimal als finanzillen Anreiz eine Weiterbildungsprämie erhalten – unter der Voraussetzung, dass die Weiterbildung oder Umschulung vom Jobcenter oder der Arbeitsagenturmit einem Bildungsgutschein gefördert wird.
In der Regel bekommt man von der Agentur für Arbeit für die erfolgreiche Zwischenprüfung 1000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1500 Euro. Das Prinzip lässt sich auch auf eine gestreckte Ausbildungsprüfung übertragen. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts NRW (AZ: L 19 AS 466/20), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) verweist.
Wer zunächst einen theoretischen Teil und später einen praktischen Teil der Abschlussprüfung ablegt, hat demnach Anspruch auf zwei Prämien. Der erste Teil ist als Zwischenprüfung zu bewerten, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV mitteilt. dpa/tmn