Die Arbeitswelt befindet sich in einem ständigen Wandel. Verstärkt durch die Corona-Pandemie kommen in Zeiten von Fachkräftemangel und zunehmender Digitalisierung auf die Unternehmen und auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer neue Herausforderungen zu. Um diesen zu begegnen, bietet die IHK Ulm über 400 Lehrgänge und Seminare an. Das Bildungsangebot reicht von berufsbegleitenden Sprach- oder EDV-Kursen über Zertifikatslehrgänge, wie Projektmanagement, bis hin zur höheren Berufsbildung zum Geprüften Industriemeister, Fach- oder Betriebswirt. „Ein solches Weiterbildungsangebot nützt allen, die dank zusätzlicher Qualifikationen ihre Einsetzbarkeit erweitern oder auf der Karriereleiter nach oben klettern wollen“, so Sirko Nell, Abteilungsleiter Weiterbildung der IHK Ulm. „Zugleich nützt es den Betrieben, die händeringend hochqualifizierte Fachkräfte suchen.“ Wer sich weiterbildet, kann als Geprüfter Fachwirt oder Meister nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eine Qualifikation auf Bachelor-Niveau, als Geprüfter Betriebswirt auf Master-Niveau erreichen.Veranschaulicht werden die Vorteile einer Weiterbildung durch den BIBB-Report 2020 des Bundesinstituts für Berufsbildung: 66 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen die berufliche Höherqualifizierung „sehr oder ziemlich viel“ genutzt habe. Bezogen auf eine anspruchsvollere Position bestätigten dies 55 Prozent der Teilnehmenden. Vollzeitbeschäftigte mit beruflicher Höherqualifizierung verdienen brutto im Schnitt fast 30 Prozent mehr als betrieblich Ausgebildete ohne berufliche Höherqualifizierung.Gut beraten und gefördertWelche Weiterbildungsangebote für den Einzelnen passen und welche Fördermöglichkeiten dafür in Frage kommen, klären die Weiterbildungsberaterinnen und Weiterbildungsberater der IHK in persönlichen Gesprächen. Wichtig ist dabei, zunächst ein klares Ziel zu definieren und dann die passende Maßnahme zu finden. Deshalb berät die IHK Ulm trägerneutral über das gesamte Bildungsangebot in der Region. Rückenwind bekommen Weiterbildungsinteressierte und Unternehmen beispielsweise durch das Aufstiegs-BAföG für die höhere Berufsbildung. Dabei werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 50 Prozent gefördert und aufgenommene Darlehen bei erfolgreichem Abschluss zur Hälfte erlassen. Bei der Steuererklärung kann indirekt noch einen finanziellen Bonuns geben. Die Fortbildungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden. pm