Der Wunsch nach einer Qualifizierung oder Weiterbildung ist groß. Das zeigt auch eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Appinio im Auftrag des Job-Netzwerks Xing fast jeder Zweite (48 Prozent) zwischen 18 und 65 Jahren. Ein Viertel (25 Prozent) der Befragten investieren bislang gar keine Zeit in die eigene Weiterbildung, 41 Prozent wöchentlich weniger als eine Stunde. Nur jeder Zehnte nimmt sich wöchentlich mehr als zwei Stunden Zeit dafür.
Oft fehlt die Zeit
Rund 42 Prozent der weiterbildungswilligen Befragten nannten finanzielle Gründe als Hindernis. Etwas mehr als ein Drittel (35 Prozent) gab an, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Zeit für Weiterbildung gebe, 32 Prozent fehlt auch nach Feierabend die Zeit dafür. Bei den Weiterbildungsmöglichkeiten, die die Befragten bereits genutzt haben, spielen neben dem Austausch mit Kollegen (52 Prozent) vor allem Konferenzen und Seminare (41 Prozent) sowie Publikationen (43 Prozent) und digitale Lernangebote (42 Prozent) eine Rolle. Ein Coaching hat jeder vierte Befragte schon einmal in Anspruch genommen.
Recht auf Weiterbildung ist Vereinbarungssache
Im Beruf vorankommen, sich der wandelnden Arbeitswelt anpassen - dazu sind Weiterbildungen da. Doch ein grundsätzliches Recht auf Weiterbildung haben Beschäftigte nicht, erklärt Rechtsberaterin Josephine Klose. Es kommt auf den Einzelfall an. Denn teilweise sehen Arbeits- und Tarifverträge oder auch Betriebsvereinbarungen Klose zufolge ein Weiterbildungsrecht für Arbeitnehmer vor, auch Weiterbildungspflichten könnten dort festgeschrieben sein. Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat oder in Teilzeit arbeitet, ist von Weiterbildungsmaßnahmen nicht per se ausgeschlossen.
Lohnt sich die Weiterbildung mit Hochschulzertifikat?
Von ,,Angewandter Gerontologie" bis „Holzschutz am Bau" - wissenschaftliche Weiterbildungen mit Hochschulzertifikat decken eine enorme Bandbreite an Themen ab. Interessierten bieten sie die Möglichkeit zu lernen, neue Einblicke zu erhalten und Kontakte zu knüpfen. Häufig braucht es weder Abitur noch einen Hochschulabschluss, um ein Hochschulzertifikat zu erhalten. ,,Der Begriff Hochschulzertifikat bezeichnet in Deutschland ganz allgemein die Zertifizierung von Studienleistungen im Rahmen eines weiterbildenden Studienangebots", sagt Karin Dollhausen, außerplanmäßige Professorin am Deutschen Institut für Erwachsenenbildung.
Das Zertifikat bescheinigt demnach eine akademische Grund- oder Zusatzqualifikation in einem bestimmten Fachgebiet. Ein Hochschulabschluss ist es aber nicht. Die Angebote richten sich an Menschen, die nach dem Abitur oder nach einer Ausbildung mit Berufserfahrung ins Studium einsteigen wollen oder die das Studium nach einer Familienphase wieder aufnehmen möchten. Außerdem sind sie für alle geeignet, die sich beruflich weiterbilden oder umorientieren wollen, etwa nach einer Phase der Arbeitslosigkeit oder auch nach einer Migrationserfahrung. dpa
Weiterbildung ist auch für Minijobber möglich
Staatliche Förderungen für berufliche Weiterbildungen bringen im Arbeitsleben viele Vorteile.
Davon können auch Minijobber profitieren. Beziehen diese Bürgergeld, können sie Förderung für die berufliche Weiterbildung beim zuständigen Jobcenter erfragen.
Aber auch andere Mitarbeiter können die Förderung beantragen. Einen bundesweiten Überblick über berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten bieten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit.