Förderung für die Karriere
Sonderveröffentlichung

Qualifizierung und Weiterbildung Förderung für die Karriere

Bei der Fortbildung unterstützen Bund und Länder durch das Aufstiegs-BaföG.

Auf dem Weg zum Meisterbrief gibt es finanzielle Fördermittel. Foto: karepa/adobe.stock.com

06.04.2025

Seit einem Vierteljahrhundert gibt es das Ausbildungsfördergesetz (AFBG), vormals Meister-BAföG genannt. Seit 1996 wurden bundesweit mehr als drei Millionen berufliche Aufstiege zu Fachkräften, Führungskräften und selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglicht.

Seit 2009 wird unter anderem eine zweite Aufstiegsfortbildung gefördert: Die Einführung eines Darlehensteilerlasses bei bestandener Prüfung wurde beschlossen, zudem gab es mehr Anreize zur Existenzgründung. Sieben Jahre später wurden die Förderleistungen des AFBG erneut erhöht.

Im Sinne der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung erhielten Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen den Zugang zur geförderten Aufstiegsfortbildung. Aus dem bereits erfolgreichen Meister-BAföG wurde das Aufstiegs-BAföG. Dessen Erfolgsgeschichte wurde 2020 fortgeschrieben: Nun wird der Aufstieg auf der Karriereleiter Schritt für Schritt auf allen drei Fortbildungsstufen bis auf das „Master-Niveau“ ermöglicht. 

Geförderte freuen sich über höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse. Die finanzielle Unterstützung erfuhr eine deutliche Anhebung, insbesondere wurde die Unterhaltsförderung angepasst – sie muss nun nicht mehr zurückgezahlt werden.

Mehr als drei Millionen Abschlüsse hat das AFBG damit ermöglicht, der Staat hat insgesamt rund zehn Milliarden Euro dafür zur Verfügung gestellt. Im Laufe der Jahre hat der Gesetzgeber die Regelungen kontinuierlich an gesellschaftliche Entwicklungen und die Bedarfe angepasst.

Berufliche und akademische Bildung sollen gleichgestellt sein

Schon 1996 war es ein gemeinsames Anliegen von Bund und Ländern, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu installieren, 2002 wurde die Attraktivität des Förderangebotes ausgebaut. So wurden die Gesundheits- und Pflegeberufe und mediengestützter Unterricht in den Förderbereich einbezogen. Bereits damals gab es erste Verbesserungen für die Förderung von Familien und Alleinerziehenden. Zudem wurde das Meisterstück erstmalig in die Förderung mit einbezogen.

Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereitet, erhält Beiträge zum Lebensunterhalt und anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlichrechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht. Um die AFBG-Förderung zu beziehen, müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllt sein.

Auch als Studienabbrecher oder Abiturient ohne Erstausbildungsabschluss aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis für ihre Fortbildung, kann eine AFBG-Förderung erhalten werden. Voraussetzung ist, dass dies in der entsprechenden Prüfungsordnung so vorgesehen ist.

Förderungen müssen nicht zurückgezahlt werden

Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand. BMBF