Mit dem Start eines neuen Schuljahres kommen auch immer wieder Kosten auf Familien zu. Neue Stifte, Hefte, Bücher und noch vieles mehr - da häufen sich auch kleinere Beträge schnell an. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) klärt auf, welche Schulkosten bei der Steuer abgesetzt werden können.

Schulmaterialien können generell nicht abgesetzt werden. Die Begründung: Laut dem Steuerrecht werden diese Kosten bereits durch das Kindergeld, den Kinderfreibetrag und den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) ausgeglichen, erklärt der VLH. Wer trotzdem etwas sparen möchte, kann schauen, ob es die Bücher zum Ausleihen gibt.
Schulgeld kann abgesetzt werden
Wer das Kind auf eine Privatschule schickt, muss Schulgeld zahlen. Die gute Nachricht: Ein Teil des Geldes kann von der Steuer abgesetzt werden. Jährlich können 30 Prozent des Schulgeldes bis hin zu einer Summe von 5.000 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden. Kosten, die neben dem Schulgeld anfallen, wie etwa Verpflegung oder Unterkunft in einem Internat, zählen jedoch nicht dazu. Dafür gibt es verschiedene Fördermittel und finanzielle Unterstützungen, wie das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Diese Mischung aus Zuschuss und zinslosem Darlehn unterstützt Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen, wenn das Einkommen der Eltern nicht reichen sollte.
Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und hängen auch stark von der individuellen Situation ab. Für eine gezielte Beratung empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Schule, dem Jugendamt oder einer Beratungsstelle (BAföG-Amt oder Sozialamt) nachzufragen. dpa