Präsentiert von
Sonderveröffentlichung

Qualifizierung und Weiterbildung Bildung ist das Zukunftskapital

Für Weiterbildungen oder nachträgliche Schulabschlüsse gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungen.

Für Menschen, die nachträglich die Schulbank drücken, gibt es finanzielle Unterstützungen. Foto: Peter Kneffel/dpa

17.03.2026

Sieben von zehn Betriebe rechnen der Weiterbildung eine wachsende Bedeutung zu. Zu diesem Ergebnis kommt Studie, die von der Bitkom Akademie in Kooperation mit HRpepper Management Consultants durchgeführt wurde.

Jeder zweite Betrieb plant höhere Ausgaben für Fortbildungen ein. Fast zwei Drittel erwarten zudem eine Verschärfung des Fachkräftemangels. Auch die Beschäftigten selbst sehen mit 74 Prozent die digitalen Technologien entscheidend für ihre berufliche Entwicklung, und 64 Prozent wünschen sich KI-gestützte Lernformate. Weiterbildung ist also ein zentrales Zukunftsthema.

Zuschüsse und Fördermöglichkeiten

Für Personen, die sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen mit dem sogenannten Bildungsgutschein die Kosten. Dafür wird zusammen mit dem Interessenten geprüft, ob die Maßnahme notwendig ist. Der Gutschein kann dann bei der geeigneten Bildungseinrichtung eingelöst werden. Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrten, Unterbringung und Verpflegung oder Kinderbetreuung werden übernommen.

Wer eine Weiterbildung beginnt, um einen Berufsabschluss zu erwerben, erhält für das Bestehen einer im Gesetz oder einer Verordnung geregelten Zwischenprüfung 1.000 Euro und für das Bestehen der Abschlussprüfung 1.500 Euro.

Für die Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung gibt es 150 Euro monatlich. Fehlen Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben oder Rechnen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen durch das Jobcenter gefördert werden, wenn sie für die berufliche Qualifikation von Bedeutung sind.

Gleiches gilt auch für Informations- und Kommunikationstechnologien.

Die Leistungen der Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) richten jedoch sich nicht nur an arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern.

Auch Angestellte können von einer Förderung profitieren. Das gilt insbesondere auch für Beschäftigte ohne oder nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss, da sie ein überdurchschnittlich hohes Arbeitslosigkeitsrisiko haben.

BAföG: Die staatliche Förderung

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist eine staatliche Finanzförderung in Deutschland, die Schüler, Studierende und Auszubildende dabei unterstützt, eine ihrer Eignung entsprechende Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, wenn die Eltern diese nicht vollständig finanzieren können. Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden) und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.

Unternehmen aus der Region

Schüler erhalten BAföG meist als Vollzuschuss, während für Studierende die Hälfte als Darlehen gilt. BAföG bekommen Schüler und Studierende, wenn ihre Ausbildung der erste berufsqualifizierende Abschluss ist und ihre Eltern sie finanziell nicht unterstützen können; die Höhe hängt von Bedarfssätzen (Wohnort), Elterneinkommen, eigenem Einkommen und Vermögen ab, wobei für Studierende ohne Elternwohnsitz der Höchstsatz von 992 Euro gilt und sich je nach Situation reduziert oder erhöht. Elternunabhängiges BAföG gibt es bei speziellen Voraussetzungen wie fünf Jahren Berufstätigkeit. Studierende, die bei ihren Eltern leben, erhalten maximal 664 Euro, Schüler, die von zu Hause ausgezogen sind, können mit bis zu 957 Euro rechnen. Für die Bewilligung gibt es keine starre Einkommensgrenze, sondern Freibeträge: Verheiratete Eltern haben einen Grundfreibetrag von etwa 2.540 Euro im Monat, Alleinerziehende 1.690 Euro im Monat. Zusätzlich werden auch Kinderbetreuungszuschläge und Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung gewährt. Die Antragsstellung erfolgt in der Regel online über das BAföG-Portal. ab