Eine Investition mit Weitblick lohnt sich
Informationen erhält man zum Beispiel bei Branchen- und Berufsverbänden, wie auch bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Ebenso können übergeordnete Netzwerke für den klaren Durchblick im Weiterbildungsdschungel sorgen. In manchen Unternehmen weiß man sehr gut, wie man die Mitarbeitenden fördern möchte: Viele Arbeitgeber bieten daher auch unternehmensintern Fortbildungen an, um Wissen und Fähigkeiten ihrer Arbeitnehmer passgenau zu fördern.
Wenn man weiß, mit welcher Art Weiterbildung man eine berufliche Herausforderung wuppen möchte, sollte man sich auch nach individuellen finanziellen Fördermöglichkeiten umsehen: Sprachoder EDV-Kurse, Lehrgänge in Projektmanagement oder Weiterbildungen zum Industriemeister, Fach- oder Betriebswirt und in vielen anderen Bereichen werden unterstützt. Mit dem Bildungsgutschein kann man zum Beispiel aus der Arbeitslosigkeit heraus neu starten oder eine solche umgehen. Dank Bildungsurlaub wird man vom Arbeitgeber bezahlt freigestellt, um eine Fortbildungsmaßnahme zu besuchen. Staatliche Unterstützung erhält man durch die Bildungsprämie.
Stipendium und BAföG als finanzielle Unterstützung
Von Bund und Ländern finanziert ist das sogenannte Aufstiegs-BAfög. Davon profitieren Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten: auf den Fachwirt oder Fachkaufmann/-frau, auf den Handwerks- und Industriemeister, auf den Techniker oder Betriebswirt. Gebühren, die für den Lehrgang und die Prüfungen anfallen, werden mit 50 Prozent gefördert. Hat man zur Finanzierung der Fortbildung ein Darlehen aufgenommen, wird es zur Hälfte erlassen, sofern man die Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen hat. Ein „Aufstiegsstipendium“ ist eine Option für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung, die berufsbegleitend studieren. Wer in eine Weiterbildung investiert, kann auch bei seinem Vorgesetztem nachfragen, ob das Unternehmen seinen Mitarbeiter dabei finanziell unterstützt. Bereits bezahlte Fortbildungsgebühren können in der Steuererklärung als Pauschalbetrag in den Werbungskosten abgesetzt werden. So gibt es dann möglicherweise vom Finanzamt Geld zurück pm/hv