Der Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung kann verschiedene Ursachen haben. Weiterbildungen oder Umschulungen können dabei die ideale Möglichkeit sein. Seit dem 1. Juli 2023 gibt es dabei für Bürgergeld-Empfänger neue Fördermöglichkeiten.
1. Das Weiterbildungsgeld:
Bürgergeld-Empfänger erhalten seit 1. Juli ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. „Darunter versteht man Maßnahmen, die auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses vorbereiten und gegebenenfalls auf bereits vorhandenen Kompetenzen aufbauen“, erläutert Katja Andreae vom Institut für Berufliche Bildung. Die 150 Euro Weiterbildungsgeld gibt es anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf der Bürgergeld-Empfänger.
2. Der Bürgergeld-Bonus:
Einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro erhalten diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die eine Maßnahme besuchen, die langfristig ihre Jobchancen verbessert. „Auch diese 75 Euro gibt es anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf - im Gegensatz zum Weiterbildungsgeld bekommt man das Geld auch für Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss. Die Weiterbildung muss aber mindestens acht Wochen dauern“, so Katja Andreae. djd