Bleibt die Frage nach der Finanzierung: Teilnahmegebühren sowie Fahrt- und Prüfungskosten können gehörig ins Geld gehen. Deshalb gibt es Möglichkeiten, sich finanziell fördern zu lassen. Zum Beispiel mit einem Bildungsgutschein. „Mit einem solchen Gutschein bestätigt die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einem schriftlich, für sämtliche Weiterbildungskosten aufzukommen“, sagt Martina Westphalen, Beraterin beim Institut für Berufliche Bildung (IBB). Wer einen Bildungsgutschein haben möchte, muss ihn bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter beantragen. „Dies erfolgt in einem persönlichen Gespräch“, sagt Christian Ludwig von der Bundesagentur für Arbeit. In dem Gespräch loten die Sachbearbeiter aus, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllt sind. So kann zum Beispiel einen Bildungsgutschein erhalten, wer erwerbslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitssuchend ist. Auch Beschäftigte, die eine Fortbildung benötigen, um ihren Arbeitsplatz zu sichern, können berechtigt sein.
Voraussetzungen für den Bildungsgutschein
Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Weiterbildungsförderung: „Sie muss notwendig sein, um den Antragsteller oder die Antragstellerin in den Arbeitsmarkt einzugliedern, eine drohende Erwerbslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen“, so Westphalen. Bevor die zuständige Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein aushändigt, prüft sie, ob der Interessent für das anvisierte berufliche Ziel persönlich geeignet ist. Ob ein Interessent den Bildungsgutschein bekommt oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ein Rechtsanspruch kann laut Christian Ludwig allenfalls darauf bestehen, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einem den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses oder eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses mit einem Bildungsgutschein fördert. Wichtig: vor einer Weiterbildung die Arbeitsvermittlung im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit ansprechen. Wie Martina Westphalen erläutert, muss die Weiterbildung zudem für das Gutscheinverfahren zugelassen, der Anbieter entsprechend zertifiziert sein. dpa