Heilige haben in besonderer Weise ihr Leben für Gott gewidmet. An Allerheiligen gedenken Christen grundsätzlich aller Heiligen. Beispielsweise Franz von Assisi, dem heiligen Martin oder der heiligen Edith Stein. Die sichtbare Vergänglichkeit in der Natur sensibilisiert den Menschen für die Vergänglichkeit der irdischen Welt.
Die Dunkelheit nimmt zu, Bäume verlieren ihr Laub und kältere Tage lassen die Menschen in sich kehren. Dadurch öffnet sich der Blick auf das Leben nach dem Tod und die Heiligen als Vorbilder dorthin.
Seit dem 9. Jahrhundert feiern katholische Christen jedes Jahr am 1. November Allerheiligen. In Deutschland ist Allerheiligen nicht nur ein gebotener Feiertag der römisch-katholischen Kirche, in den überwiegend katholisch geprägten Bundesländern ist das Hochfest zudem auch ein gesetzlicher Feiertag. Schon im 4. Jahrhundert wurde am ersten Sonntag nach Pfingsten der „Herrentag aller Heiligen“ gefeiert. Dieses Hochfest der Ostkirche geht auf Johannes Chrysostomus zurück und wurde zu Ehren aller Märtyrer, die aufgrund ihres christlichen Glaubens verfolgt und getötet wurden, gefeiert. Seine weitere Entwicklung nahm das Fest der Heiligen im 7. Jahrhundert. Am 13. Mai weihte Papst Bonifatius IV. das Pantheon in Rom der Jungfrau Maria und allen Märtyrern. In den folgenden Jahren verbreitete sich der Festtag zum Gedenken der Heiligen in der gesamten Westkirche und Papst Gregor IV. legte im 9. Jahrhundert den Termin für Allerheiligen offiziell im Kalender der Kirche fest.
Gestecke, Kerzen und Segen für die Gräber
Allerheiligen wird in der katholischen Kirche traditionell mit einer Heiligen Messe, einer Andacht oder einer Totengedenkfeier oftmals auf dem Friedhof gefeiert. So haben die Gläubigen im Anschluss an die Feiern die Möglichkeit, die Gräber ihrer verstorbenen Angehörigen zu besuchen. Hier segnet der Priester bei einem Rundgang die Grabstätten. Die Gräber werden in dieser Zeit mit Gestecken, Kränzen oder Schalen geschmückt.
An Allerheiligen oder an Allerseelen werden auf den Friedhöfen Grablichter, sogenannte Ewige Lichter, entzündet. Das Ewige Licht ist ein Symbol für die Gegenwart Gottes und soll gleichzeitig an den geliebten Menschen, auf dessen Grab es leuchtet, erinnern.
Halloween oder Allerheiligen?
In den vergangenen Jahren hat sich der Brauch aus den USA auch bei uns durchgesetzt, mit dem Kinder gruselig verkleidet von Haus zu Haus ziehen und dabei um Süßigkeiten zu bitten.
Doch allzu neumodisch ist dieser Brauch nicht. Vielmehr ist er eng mit dem christlichen Allerheiligenfest verbunden. Für den Ursprung von Halloween gibt es unterschiedliche Erklärungen. Vermutlich liegt er in der heidnisch-keltischen Geschichte als auch in der christlichen Tradition. Sicher ist jedoch, dass irische Einwanderer Halloween im 19. Jahrhundert in den USA einführten. Schon bald verbreitete sich das Fest auch außerhalb der irischen Bevölkerung und es entwickelten sich immer neue Bräuche und Traditionen sowie ausgelassene Partys zu Halloween. Andreas Brücken
Der Bestatter hilft im Trauerfall
Stribt ein geliebter Mensch, ist der Schmerz groß. Professionelle Unterstützung ist dann wichtig.
Der Tod eines nahestehenden, geliebten Menschen stellt die Betroffenen nicht nur emotional vor große Herausforderungen. Denn neben der Trauer müssen zahlreiche organisatorische Dinge bewältigen werden.
Sich Unterstützung suchen
Für die Hinterbliebenen ist es hilfreich, wenn bereits zu Lebzeiten darüber gesprochen wurde, was nach dem Tod geschehen soll. Bei allem Schmerz über den Verlust, kann es tröstlich sein, zu wissen, welche Art der Bestattung der Verstorbene wünschte, wie Ablauf der Trauerfeier gewünscht ist oder der Inhalt der Todesanzeige aussehen soll. Ein Bestattungsunternehmen steht den Hinterbliebenen mit seiner Erfahrung zur Seite.
Würdevoller Rahmen
Neben den vielen bürokratischen Angelegenheiten und Erledigungen hilft der Bestatter auch dabei, einen würdevollen Rahmen für die Beerdigung zusammenzustellen. Nach einem Todesfall sollten die Angehörigen die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen zusammensuchen: Personalausweis, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde, bei verwitweten Personen die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Partners. ab