Beauftragen Arbeitnehmer einen Steuerberater oder suchen Unterstützung beim Lohnsteuerhilfeverein, können sie sich sogar bis zum 31. Mai 2022 Zeit lassen. Für Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine und Buchhaltungsbüros bedeutet das „Hochsaison“. Noch bis in den Herbst und ins nächste Jahr hinein können sie sich über volle Auftragsbücher freuen.
Auch andere Fristen, die mit der Steuererklärung im Zusammenhang stehen, wurden um drei Monate verlängert, beispielsweise die Fristen bei Verspätungszuschlägen und Einkommensteuervorauszahlungen. Die Bundesregierung hat auch die Karenzzeit zur Verschonung vor Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet.
„Drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärung zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen, sind eine wichtige Entlastung – nicht nur für die Steuerkanzleien. Die Jahre 2020 und 2021 waren geprägt von der Corona-Pandemie. Deren Auswirkungen sind auch weiterhin eine absolute Sondersituation. Es ist wichtig und richtig, dass dies nun auch bei den Fristen berücksichtigt wurde“, so die Meinung nicht weniger Steuerberater.
Und auch für die Arbeitnehmer bedeutet dies eine Entlastung, da die Pandemie vielen doch einiges abverlangt hat, zugleich aber auch durch anderweitige Belastungen wenig Zeit für bestimmte Dinge blieb – darunter eben auch die Abfassung der Steuererklärung. pm