Sonderveröffentlichung

Recycling & Entsorgung Abfallwirtschaft für die Umwelt

Der Kreislauf reicht von der Vermeidung über die Weiterverwendung bis hin zur Beseitigung. Einmal pro Kalenderjahr im Zollernalbkreis - kostenlose Abholung von Sperrmüll, Metallschrott und Altholz beim Landratsamt

Entsorgen oder recyceln? Abfallwirtschaft ist ein komplexes Thema. Archivfoto

23.04.2023

Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Weiterverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben.

Was versteht man unter dem Begriff Entsorgung?

Entsorgung ist der zentrale Teil der Abfallwirtschaft. Hierzu gehören zum Beispiel das Einsammeln und Befördern von Abfällen durch Müllabfuhr, Recyclingverfahren zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen, die Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen zur Erzeugung von Energie oder die Ablagerung auf Deponien.

Was fällt unter Recycling?

Als Recycling bezeichnet man den Prozess der Wiederaufbereitung von weggeworfenen Wertstoffen zu einem neuen Produkt.

Das ursprüngliche Produkt wird in diesem Prozess, meist durch ein Schmelzverfahren, zerstört, aber der gewonnene Wertstoff wird für die Herstellung neuer Produkte verwendet. Recycling oder Upcycling schont nicht nur unsere Ressourcen, sondern auch unseren Geldbeutel.

Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Karton, Holz, Kunststoffe und Metalle können aufbereitet und wieder für die Produktion neuer Produkte verwendet werden.

Welche Materialien sind nicht recycelbar?

Die meisten Kunststoffe sind nicht recycelbar. Polyethylenterephthalat, Polyethylen hoher Dichte oder Polypropylen. Letzteres, hauptsächlich in Plastikgeschirr, Joghurtbechern oder Verpackungen enthalten, ist nicht oder nur wenig recycelbar, weil es viel zu dünn und leicht ist.


Einmal im Jahr kostenfrei

Einmal pro Kalenderjahr kann im Zollernalbkreis die kostenlose Abholung von Sperrmüll, Metallschrott und Altholz beim Landratsamt angemeldet werden.

Zum Sperrmüll gehören: Matratzen und Federbetten; Bettrost aus Holzrahmen und Metallfedern; Teppiche und Teppichböden; Spiegelschranktüren, Spiegel; Holzmöbel mit festen Polsterteilen, Polstermöbel (z.B. Sessel, Sofa), einzelne Polsterteile; Sonnenschirme; Skier; Koffer; sperrige Kunststoffgegenstände (z.B. Wannen, Fässer, Körbe etc.); einzelne Keramikgegenstände (Waschbecken, WC-Becken...); andere nicht verwertbare Haushaltsgegenstände, die ob ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen.

Zum Altholz gehören: sämtliche unbehandelten Hölzer (z.B. Bretter, Latten, Balken, Kanthölzer, Vollholzplatten usw.); behandelte Hölzer, beschichtete oder gestrichene Hölzer; Spanplatten, Sperrholz, Leimhölzer, Platten und Möbel mit Kunststoffbeschichtungen (z.B. „Küchenmöbel") bzw. holzfurnierte Platten und Möbel, Holzböden, Obstkisten, Korbwaren... Zum Metallschrott gehören: Weißware wie zum Beispiel Herd, Waschmaschine, Spülmaschine, Wäschetrockner (keine Wärmepumpentrockner); Eisen- und Blechteile aller Art; Fahrräder (ohne Reifen); Motor- und Getriebeteile (ohne Ölreste); Aluminium und Buntmetalle aller Art; Gussteile usw.