Renovieren, sanieren, umbauen: Wer ein älteres Haus gekauft oder geerbt hat und es nach eigenen Vorstellungen umgestalten möchte, steht häufig vor großen Aufgaben. An einer guten Planung, begleitet von kompetenter Beratung, führt kein Weg vorbei - auch wegen gesetzlicher Vorgaben an die energetische Sanierung und teils erheblicher Kosten. Das gilt besonders, wenn deutlich mehr gemacht werden soll, als nur die Wände zu streichen.
Ein Leben im sanierten Altbau ist beliebt. Ob im freistehenden Einfamilienhaus mit Garten, im schönen Fachwerkhaus in der Stadtmitte oder in einer Großstadt-Wohnung mit hohen Stuckdecken: Häufig stehen für neue Eigentümer erhebliche Umbaumaßnahmen an, um eigene Wohnwünsche und gesetzliche Anforderungen an den energetischen Zustand ihrer Immobilie erfüllen zu können. Wer einen noch unsanierten Altbau kauft oder erbt, sollte sein Vorhaben deswegen überlegt und strukturiert angehen.
Auffällig ist: Die Frage, wie man das eigene Zuhause am besten fit für eine energetisch zeitgemäße Zukunft macht, betrifft immer mehr Menschen. Wie aus einer Studie des Bundesinstituts für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervorgeht, erfüllten sich 79 Prozent der Haushalte, die zwischen 2018 und 2021 in Deutschland Wohneigentum bildeten, ihren Wunsch im Bestand - nur jeder fünfte dagegen im Neubau. 23 Prozent erbten ein Objekt oder erhielten es als Geschenk.
Wer seinen Altbau nach eigenen Vorstellungen gestalten und bauliche Veränderungen vornehmen möchte, sollte in jedem Fall Fachleute hinzuziehen. Wichtig ist eine gute und umfassende Planung des Sanierungsvorhabens im Austausch mit Architekten, Bausachverständigen oder Energieberatern. Diese können Tipps bei der Materialauswahl geben, einen genauen Zeit- und Ablaufplan für Umbau oder Sanierung entwickeln oder dank ihrer Erfahrung vor manch teurer Überraschung warnen.
Finanzielle Heraussforderungen
Wer sich entscheidet, energetisch zu sanieren, steht dabei oft vor finanziellen Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, neben staatlichen Förderangeboten auch etwaige Sanierungspflichten zu kennen. So legt etwa das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. November 2020 energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest.
Gut zu wissen, wenn es um staatliche Fördermittel geht, die die eigene Finanzierung entlasten können: Das 2022 verabschiedete Jahressteuergesetz enthält hierzu wichtige Neuerungen. Ab 2024 kann die Riester-Förderung zur energetischen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden - zum Beispiel für die Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik. Bisher war die Förderung nur für den Bau und Kauf sowie für den altersgerechten Umbau zulässig.
Von der BAFA gibt es zudem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die unter anderem den Einbau oder die Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und verbesserte Anlagentechnik unterstützt.
Fakt ist: Die Fördermöglichkeiten helfen langfristig, die laufenden Energiekosten zu senken. Außerdem steigern Sanierungsmaßnahmen sowie die nachhaltige Nutzung des Hauses dessen Wert auch für nachfolgende Generationen. ots
Fördermittel vom Staat
Staatliche Förderungen werden großteils von der KfW und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Während die KfW über die Hausbank vor allem zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschüssen für eine energetische Komplettsanierung anbietet, vergibt das BAFA Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster und Türen oder für den Einbau einer Wärmepumpe. Statt staatlicher Förderungen kann für Eigentümer die Geltendmachung von Steuerabzügen für energetische Sanierungen in Betracht kommen. djd