Ölheizungen in der Zukunft
Sonderveröffentlichung

Sanieren und modernisieren Ölheizungen in der Zukunft

Neue Bestimmungen, jedoch kein Verbot. Seit dem letzten Jahr gibt es ein neues Gebäudeenergiegesetz, das einige Änderungen nach sich zieht.

Ölheizungen werden nicht verboten – bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben und auch modernisiert werden. Foto: IWO

26.07.2021

Seit November 2020 gibt es ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es führt nicht nur bisherige Regelungen zusammen, sondern berücksichtigt auch neue Inhalte aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung. Daher ergeben sich neue Bestimmungen für Häuser mit einer Ölheizung, allerdings kein generelles Verbot für das bewährte Heizsystem.Für Hauseigentümer mit einer Ölheizung im Keller ist das wohl der wichtigste Punkt: Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben und auch modernisiert werden. „Bis einschließlich 2025 können bestehende Heizkessel wie gewohnt gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden“, so IWO-Geschäftsführer Adrian Willig. Nur für Hausbesitzer in Baden-Württemberg gelten andere Regeln. Dort sind bereits heute die Vorgaben des landesspezifischen Erneuerbare Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten. Auch nach 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden – es sind lediglich Auflagen zu beachten.

Ölheizungen: Einbau auch nach 2025 möglich

Für den Einbau von neuen Ölheizungen nach 2025 gilt die Einbindung von erneuerbaren Energien. Das können zum Beispiel Solarthermieanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein ist allerdings auch erlaubt, nämlich dann, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer Solaranlage kombiniert, so kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Bei der maximalen Betriebszeit von älteren Öl- und Gasheizungen ändert sich nichts. Hier gelten auch künftig die bislang durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebenen Bestimmungen. Das bedeutet eine maximale Laufzeit von 30 Jahren.

Modernisierung lohnt sich oft

Verrichtet die Heizung seit 20 Jahren oder länger ihren Dienst, ist es sinnvoll, über eine Modernisierung nachzudenken. Wer auf effiziente Technik setzt, kann langfristig Energiekosten einsparen. Die direkte Einbindung erneuerbarer Energien, etwa in Form einer Solaranlage, ist dann nicht nur einfach, sondern hilft auch dabei, die CO2-Emissionen des Eigenheims weiter zu verringern.

Förderung für Hybridanlagen

Und wer sich für eine Hybridanlage entscheidet, kann sich nicht nur über sinkende Energiekosten freuen: „Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder“, erklärt Willig. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel einer Solaranlage, mit 30 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich gibt es auch immer wieder nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern. Und die erneuerbaren Energien, wie Solaranlagen, können auch unabhängig von der eigentlichen Heizungsmodernisierung in einem zweiten Schritt integriert werden.

Mit Hochdruck wird zudem an alternativen treibhausgasreduzierten beziehungsweise sogar -neutralen flüssigen Brennstoffen gearbeitet. „Durch mehr Effizienz, Hybridtechnologie und solchen neuen Future Fuels können auch Gebäude mit einer Ölheizung langfristig die Klimaziele erreichen“, unterstreicht Willig. „Dass dies in der Praxis funktioniert, zeigen bereits heute etliche Modellprojekte unseres Instituts.“ IWO