In diesem Zusammenhang stellt sich dann oft die Frage um die Organisation und die Finanzierung dieses Projekts. „Bei der Organisation des Umbaus sind die SHK-Handwerksbetriebe die richtigen Ansprechpartner. Sie kennen sich bestens aus, wenn es um die altersgerechte oder barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers geht. Und rund um die Frage der Finanzierung kann unter Umständen die Pflegekasse helfen“, weiß Christine Werth, Pflegeberaterin bei der Krankenkasse IKK classic.
Zuschüsse von der Pflegekasse
Maximal 4000 Euro kann die Pflegekasse beisteuern, wenn Badezimmer und Wohnbereich barrierefrei umgebaut werden müssen. Die wichtigste Voraussetzung, um einen Zuschuss bewilligt zu bekommen, ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Diese wird durch den medizinischen Dienst durchgeführt. „Die Höhe des Zuschusses ist aber unabhängig davon, ob der Pflegegrad Stufe eins oder Stufe fünf beträgt“, erklärt Christine Werth. „Wichtig ist, dass die ‚Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds‘, wie es im Sozialgesetzbuch heißt, die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, sie sollen außerdem eine Überforderung der pflegebedürftigen Person verhindern und, wenn möglich, die selbstständige Lebensführung erhalten.“
Erst der Antrag, dann der Auftrag
Damit ein Zuschuss für eine Sanierungsmaßnahme in Frage kommt, muss der Antrag unbedingt eingereicht werden, bevor der Handwerker beauftragt wird. Christine Werth führt aus: „In der Regel macht es Sinn, transparente Vergleichsangebote einzuholen. Jede Maßnahme, die durchgeführt werden soll, muss dabei separat aufgelistet werden. Außerdem ist zu beachten, dass immer nur ein Zuschuss pro pflegebedürftiger Person möglich ist, vor allem wenn der Antrag mehrere Vorhaben beinhaltet.“ Wer also am Hauseingang eine Rampe installieren und zusätzlich das Badezimmer anpassen möchte, kann dafür keine getrennten Anträge einreichen. „Der Zuschuss für eine pflegebedürftige Person ist einmalig und ein erneuter Anspruch ist nur dann möglich, wenn sich die gesundheitliche Situation verschlechtert“, erklärt die Pflegeberaterin weiter. „Allerdings: Leben zwei oder mehr anspruchsberechtige Personen in einem Haushalt, kann jede einen Antrag an die Pflegekasse stellen.“
Individuelle Beratung vor Ort
Kommt man plötzlich in die Situation einer Pflegebedürftigkeit, muss viel geregelt werden. Damit eine Anpassung des Wohnbereichs und Badezimmers an die neuen Bedürfnisse schnellstmöglich geschehen kann und bestenfalls auch bezuschusst wird, bieten die Krankenkassen Unterstützung. „Tritt ein solcher Fall ein, kann man sich direkt an uns wenden. Im Gespräch beraten wir Betroffene und Angehörige ausführlich, gerne auch direkt vor Ort im Zuhause. So lässt sich am besten klären, welche Maßnahmen erforderlich sind und wahrscheinlich bezuschusst werden. Denn die Frage, ob ein Antrag für eine oder mehrere Anpassungen bewilligt wird, kann nicht pauschal beantwortet werden. Jede Situation wird individuell betrachtet“, sagt Christine Werth.
Weitere Fördermöglichkeiten
Während die Pflegekasse einen Umbau zum barrierefreien Zuhause nur im Bedarfsfall bezuschusst, gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die sich mit Blick auf die Zukunft beantragen lassen. So bietet die KfW jedes Jahr begrenzte Gelder für einen Förderkredit oder einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 6250 Euro, um Barrieren in der Wohnung zu reduzieren und mehr Wohnkomfort zu schaffen.
Die Fachbetriebe der SHK-Innung können hierzu ausführlich beraten.
„Wir beraten Betroffene individuell – gerne auch direkt bei ihnen zu Hause.“
Christine Werth
Pflegeberaterin