Eine Option als Provisorium sind Glasionomer-Zemente. „Das sind Materialien, die von ihren biologischen Eigenschaften und von der Fluorid-Abgabe sehr gut sind“, erklärt Roland Frankenberger. Er ist Professor für Zahnerhaltung an der Philipps-Universität Marburg und am Universitätsklinikum Gießen und Marburg.
Oft nur Provisorium
Das Problem des Materials sind seine Mundbeständigkeit und Biegefestigkeit, die beide meist nicht gut genug seien, so Frankenberger. Das heißt: Glasionomer-Zemente brechen leicht und werden bei den bleibenden Zähnen meist nur für provisorische Füllungen, etwa in der Schwangerschaft, oder zum Füllen von Milchzähnen verwendet.
Zudem gebe es noch spezielle Zemente und biokompatible Materialien wie Mineral Trioxid Aggregat (MTA) oder Biodentine, auf die man etwa zurückgreife, wenn die Zahnpulpa, also das Innere des Zahns, eröffnet wurde, ergänzt Frankenberger, der auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn- , Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) ist.
Der Klassiker Amalgam kommt bei den Zahnärzten hierzulande nur noch vergleichsweise selten zum Einsatz. „In vielen Praxen wird heute gar kein Amalgam mehr verwendet“, sagt Joachim Hüttmann, Zahnarzt in Bad Segeberg. Hüttmann verwendet Amalgam noch. Weil es ein sehr guter und sehr haltbarer Füllungsstoff sei, erklärt der Experte vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte.
Im Seitenzahnbereich ist Amalgam nach wie vor die Standardfüllung, bei der die Gesamtkosten von der Krankenkasse getragen werden. Für „ausgedehnte und schwer zugängliche Kariesdefekte“ in diesem Bereich, wo großer Kaudruck herrsche, gilt es laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) weiterhin als Mittel der Wahl.
In der Anwendung ist Amalgam aber stark rückläufig. Das liegt an Fortschritten in der Kunststofftechnologie, die längst auch Eingang in die Zahnarzt-Ausbildung gefunden hat, aber auch daran, dass viele Patienten kein Amalgam mehr im Mund haben wollen. Ein Grund ist das darin enthaltene umweltunverträgliche Quecksilber – wenngleich es keine wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, wonach Amalgamfüllungen gesundheitliche Risiken bergen.
Dennoch erhalten nach Angaben des Krebsinformationsdienstes unter anderem Schwangere und Stillende, Kinder unter 15 Jahren und Personen mit neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose und Alzheimer keine Amalgamfüllungen mehr – „als reine Vorsichtsmaßnahme“. Gesetzlich Versicherte, die keine Zahnfüllungen aus Amalgam erhalten dürfen, haben Anspruch auf eine alternative plastische Füllung, bei der sie keine private Zuzahlung leisten müssen.
Auch aus ästhetischen Gründen lehnen viele Menschen Amalgam ab. Es ist gräulich-schwarz-silbern und schimmert oft gut sichtbar im Mund. Kunststoffe haben hier den Vorteil, dass sie an die individuelle Zahnfarbe angepasst werden können. Eine Alternative zu Kompositfüllungen und anderen plastischen Füllungen, zu denen Amalgam zählt, sind indirekte Restaurationen wie Inlays oder Teilkronen. Dafür fallen zusätzliche Kosten an. So müssen Kassenpatienten die Kostendifferenz zur plastischen Füllung in der Regel selbst tragen. Lorena Simmel, dpa