Blau fahren ist ab März Pflicht
Sonderveröffentlichung

Start in die Zweiradsaison Blau fahren ist ab März Pflicht

Mofas, Mopeds und auch elektrische E-Tretroller oder S-Pedelecs brauchen ein neues Versicherungskennzeichen.

Ab März gilt das blaue Kennzeichen. Foto: LIGHTFIELD STUDIOS/adobe.stock.com

14.03.2024

Wer zulassungsfreie Kraftfahrzeuge wie etwa Roller, Mofas oder Mopeds bewegt, braucht bald neue Kennzeichen. Denn am 1. März hat ein neues Versicherungsjahr begonnen. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue blaue Kennzeichen gültig.

Ohne blaues Kennzeichen kein Versicherungsschutz

Wer danach noch mit dem alten Schwarzen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Das Kennzeichen gilt als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese reguliert verursachte Fremdschäden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug wäre zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nötig.

Diese Fahrzeuge brauchen das Kennzeichen

Das Schild brauchen unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, die die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Auch entsprechend motorisierte und schnelle Quads, Trikes und E-Roller brauchen das Schild wie auch motorisierte Krankenfahrstühle. Das gilt auch für Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion (bis 60 km/h), die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Die Kennzeichen-Pflicht gilt auch für die schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h beim Treten unterstützen. Normale Pedelecs. Umgangssprachlich E-Bikes bis 25 km/h gelten dagegen als Fahrrad und brauchen kein Kennzeichen. Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. dpa/tmn