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Start in die Zweiradsaison Motorrad mit dem PKW-Führerschein?

18.03.2025
Nachschulung: Unter gewissen Voraussetzungen sind auch 125er-Motorräder mit Autoführerschein fahrbar. Foto: Thomas Frey/dpa-mag
Nachschulung: Unter gewissen Voraussetzungen sind auch 125er-Motorräder mit Autoführerschein fahrbar. Foto: Thomas Frey/dpa-mag

Mit dem Autoführerschein auch Motorradfahren? Ja, das ist möglich. Ein paar Hürden sind aber zu nehmen, um mit der Klasse B auch Motorräder oder Roller bis 125 Kubikzentimeter und 11 kW/15 PS fahren. Eine Prüfung ist zwar nicht erforderlich, so die Prüforganisation Dekra. Aber die sogenannte B196-Regelung kommt für alle in Frage, die mindestens 25 Jahre alt sind und dabei die Klasse B schon vor mindestens fünf Jahren erworben haben. Zudem muss man noch mal zurück zur Fahrschule.

Wieder die Schulbank drücken

Dort sind vier theoretische und fünf praktische Einheiten von jeweils 90 Minuten nötig. Nach der Schulung gibt es eine Teilnahmebescheinigung. Die ist für die Fahrerlaubnisbehörde wichtig, die auf dieser Basis einen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 ausstellt. Allerdings darf zwischen dem Ende der Schulung und der Eintragung nicht mehr als ein Jahr liegen.

Unternehmen aus der Region

Wie sieht es mit den Kosten aus?

Für die Schulung muss man laut Dekra je nach Region mit etwa 500 bis 1000 Euro rechnen. Dazu kommen noch etwa 50 Euro Gebühren für den Führerschein. Wichtig: Zwar darf man mit 125er-Motorrad oder Roller auf große Fahrt gehen, doch nicht im Ausland. Die Regelung ist auf Deutschland beschränkt. dpa-mag