Das Risiko, seine Arbeitskraft zu verlieren und danach unter einer finanziellen Versorgungslücke zu leiden, wird von vielen unterschätzt: Tatsächlich aber ist etwa jeder vierte Beschäftigte in Deutschland nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund im Lauf seines Arbeitslebens zumindest zeitweise mit Berufsunfähigkeit konfrontiert. Laut einer auf Statista veröffentlichten Erhebung waren 2021 Nervenerkrankungen mit knapp 32 Prozent die häufigste Ursache. Danach folgen mit einem Anteil von rund 20 Prozent Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, zum Beispiel Bandscheibenvorfälle, und mit 18 Prozent Krebs und andere bösartige Neubildungen.
Wenn ein Großteil des Einkommens wegen Berufsunfähigkeit wegfällt, kann kaum jemand den gewohnten Lebensstandard halten. Hilfe vom Staat gibt es nur im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können Betroffene die finanzielle Lücke bei anerkannter Berufsunfähigkeit weitgehend schließen. Schätzungen zufolge besitzen aber lediglich etwa ein Viertel aller Haushalte diese Police. Weil psychische Erkrankungen stark zugenommen haben, kommen für die Absicherung der Arbeitskraft nicht nur körperlich arbeitende Menschen infrage, sondern alle Beschäftigte.
Flexibel beim Jobwechsel
Wichtig für Auszubildende und junge Fachkräfte: Je früher eine BU abgeschlossen wird, desto besser. Zum einen ist dann der monatliche Beitrag gering. Vor allem aber müssen beim Abschluss neben Angaben zum Beruf und zu den Hobbies auch Gesundheitsfragen beantwortet werden - und Vorerkrankungen sind in jungen Jahren seltener.
Viele Anbieter haben für junge Leute günstige Einsteigertarife. Noch wichtiger aber ist die Flexibilität nach dem Abschluss. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz bei einem Jobwechsel bestehen bleibt. Bei manchen Tarifen sind auch Zahlungspausen möglich, sollte es finanzielle Engpässe geben. Oftmals sind auch längere private oder dienstliche Auslandsaufenthalte kein Problem. Auch später lässt sich eine flexible Police den Lebensumständen anpassen. Erhöhen kann man die vereinbarte Rente beispielsweise bei Hochzeit oder der Geburt beziehungsweise Adoption eines Kindes. Aber auch eine Reduktion des Beitrags ist möglich etwa bei einem Wechsel in einen günstiger versicherbaren Beruf. djd