Anfänger abgesichert
Sonderveröffentlichung

Start ins Berufsleben Anfänger abgesichert

Obwohl sie noch kaum Beitrage eingezahlt haben, haben Berufseinsteiger Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Fällt aufgrund von Krankheit oder Unfall plötzlich dauerhaft das Gehalt weg, erhalten auch Berufseinsteiger eine Erwerbsminderungsrente. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

27.09.2024

Ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrer Beschäftigung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen können. Das kann zu großen finanziellen Einbußen führen. Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Betroffene aber in der Regel erst beziehen, wenn sie bereits fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Für Berufseinsteiger gilt allerdings eine Sonderregelung, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Denn sie haben zumindest im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bereits ab der ersten Beitragszahlung Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Liegt die Ursache für die Erwerbsunfähigkeit in einer anderen Krankheit, kann ebenfalls eine Rente gezahlt werden. 

Dann aber muss die volle Erwerbsminderung zum einen innerhalb von sechs Jahren nach Ende der Schulzeit oder einer Ausbildung eingetreten sein. Zum anderen braucht es zwingend eingezahlte Pflichtbeiträge über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. dpa/tmn