Auf dem Lohnzettel steht doch ohnehin immer dasselbe, oder? Das stimmt nicht ganz. Die Experten der Zeitschrift „Finanztest“ empfehlen, Lohn- oder Gehaltsabrechnung mindestens zu Jahresbeginn zu prüfen – und immer dann, wenn sich Steuerdaten ändern.
Außerdem gilt: Bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen können Fehler passieren, die den monatlich ausgezahlten Betrag beeinflussen. Gegenchecken lohnt sich also. Gregor Felske, Payrolling Specialist beim Personaldienstleister Randstad, gibt Tipps für den Check der monatlichen Abrechnung:
1. Wer Lohn bezieht, sollte monatlich prüfen, ob tatsächlich alle geleisteten Stunden aufgeführt sind.
2. Bei Gehältern, die durch Zuschläge wie Nacht- oder Feiertagsarbeit variieren, sollte man sicherstellen, dass alle Dienste und Überstunden richtig erfasst und berechnet wurden.
3. Checken, ob zugesagte Boni in der Abrechnung enthalten sind. Auch ein Blick auf die Zahl der Urlaubstage, die einem im laufenden Jahr noch zustehen, lohnt sich.
Das bedeuten Abkürzungen
Wer die Entgeltabrechnung verstehen will, muss zudem wissen, was hinter gängigen Abkürzungen steckt. Ein Überblick:
E für Einmalbezug: Bezüge, die Arbeitnehmende nicht jeden Monat bekommen, etwa Urlaubsgeld ¨
GB für Gesamtbrutto: Das regulär verdiente Gehalt sowie Zuschläge, etwa für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit
KK für Krankenkasse und KK% für Beitragssatz zur Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag
L für Laufender Bezug: Der regelmäßige Bezug, den der Arbeitgeber im Gegensatz zum Einmalbezug leistet
PGRS ist das Kürzel für Personengruppenschlüssel: Hierunter fallen Beschäftigungsarten wie etwa Praktikum, Ausbildung, Festanstellung, Aushilfe
dpa/tmn
Unterstützung bei der Berufsorientierung
Mit einer Vielzahl von Ausbildungsmöglichkeiten fällt die Entscheidung oft schwer. Berufsorientierungspraktika sollen helfen, aber wie kommt man dran? Diese Unterstützung gibt es von Behörden.
Welcher Job ist der richtige für mich? Entspricht er wirklich meinen Vorstellungen? Die Wahl eines Berufs ist gar nicht so leicht. Eine mögliche Lösung: Für ein paar Wochen in ein Arbeitsfeld reinschnuppern und das Arbeitsumfeld kennenlernen. In Berufsorientierungspraktika können Interessierte verschiedene Ausbildungs- oder duale Studiengänge kennenlernen.
Bei einer Dauer von eins bis sechs Wochen bekommen junge Menschen einen Einblick in die Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen des jeweiligen Berufsbildes. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärt in einem Online-Artikel, was die neu in Kraft getretene Ausbildungsgarantie damit zu tun hat und welche Schritte Interessierte gehen müssen, um bei ihrem Berufsorientierungspraktikum unterstützt zu werden.
Das Berufsorientierungspraktikum ist inzwischen sogar fester Bestandteil der Ausbildungsgarantie. Um jungen Menschen, die bislang ohne Berufsabschluss sind, den Einstieg in eine Ausbildung zu erleichtern, wurde Anfang April eine Ausbildungsgarantie eingeführt. Diese bietet laut der BA eine Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, von der Orientierung bis hin zur erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung.
Ein wesentlicher Bestandteil ist das Berufsorientierungspraktikum. Damit die BA Ausbildungssuchende bei diesem Praktikum unterstützen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Vollzeitschulpflicht muss abgeschlossen sein, es darf keine Schule mehr besucht werden, und man muss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als ausbildungssuchend gemeldet sein. Für Beratung und Unterstützung bei der Ausbildungssuche kann man sich einfach bei der BA oder der örtlichen Jugendberufsagentur melden. Diese Schritte müssen Ausbildungssuchende gehen, um an ein Berufsorientierungspraktikum zu kommen: Im ersten Beratungsgespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wird geklärt, ob ein Berufsorientierungspraktikum infrage kommt und ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei werden laut der BA auch die Fördermöglichkeiten besprochen, wie die Übernahme der Fahrkosten während der Praktikumszeit.
Anschließend kann man sich einen Betrieb suchen und mit diesem die Details wie Ort, Termin, Ausbildungsberufe und Dauer klären. Diese Informationen muss man der BA mitteilen. Nach einem Beratungsgespräch kann das Praktikum direkt online beantragt werden, um förderfähig zu sein.
Denn: Das Praktikum muss von der BA oder dem Jobcenter genehmigt werden, bevor es begonnen wird. Ohne Genehmigung müssen eventuell die anfallenden Kosten, etwa Fahrkosten und auswärtige Unterkünfte, selbst getragen werden. dpa
Info
Mehr Informationen zu der Ausbildungsgarantie und dem Berufsorientierungspraktikum gibt es unter https://dpaq.de/VeAWIFG.