Dieses Jahr gibt es für Kinder und Familien mit niedrigen Einkommen mehr staatliche Leistungen. Nachdem bereits im Juli das monatliche Kindergeld um zehn Euro erhöht wurde, ist der steuerliche Kinderfreibetrag im Januar um 192 Euro auf 7812 Euro hoch gesetzt worden. Auch der in den Einkommenssteuertarif integrierte Grundfreibetrag ist gestiegen – um 240 Euro auf 9408 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag. Bis zu dieser Höhe bleibt Einkommen vollständig steuerfrei.
Unterstützung von Angehörigen
Der Unterhaltshöchstbetrag liegt aktuell bei 9408 Euro. Wer z. B. bedürftige Angehörige unterstützt, kann Zahlungen bis zu diesem Betrag abziehen. Beiträge in die Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind zusätzlich absetzbar.
Seit 2020 gilt zudem: Nur erwachsene Kinder, die im Jahr mehr als 100 000 Euro brutto verdienen, müssen für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn diese in einem Pflegeheim untergebracht sind und Sozialhilfe beziehen.
Höhere Löhne und Regelsätze
Der Mindestlohn wurde auf 9,35 Euro angehoben und auch Azubis bekommen seit Januar mehr, nämlich mindestens 515 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr. Auch die monatlichen Regelsätze von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II sind mit Beginn des Jahres um acht Euro auf 432 Euro gestiegen. Für Kinder im Haushalt, die jünger als fünf Jahre sind, haben sich die Beiträge um fünf Euro auf 255 Euro erhöht. Für Kinder unter 13 Jahren und Jugendliche erhalten Eltern sechs Euro mehr, also 334 Euro.
Rente und Ruhestand
Zum 1. Juli steigen die Renten in den alten Bundesländern um 3,15 Prozent und in den neuen um 3,92 Prozent. Im Rahmen von Betriebsrenten sollen zudem weniger Krankenkassenbeiträge anfallen. Allerdings gibt es für „Neurentner“ auch weniger gute Nachrichten. Bis zum Jahr 2040 muss jeder neue Rentnerjahrgang jährlich einen höheren Prozentsatz seiner Rente versteuern. Wer 2020 erstmals Rente bezieht, hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 80 Prozent. Der endgültige Freibetrag wird erstmals aus der Jahresrente 2021 berechnet.
Versorgungsfreibetrag
Für Pensionäre verringert sich der Versorgungsfreibetrag. Bei Versorgungsbeginn 2020 bleiben noch 16 Prozent der Pension steuerfrei, höchstens jedoch 1200 Euro im Jahr. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag verringert sich auf 360 Euro. Wer 2020 seinen 65. Geburtstag feiert und erstmals Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag hat, erhält 16 Prozent, höchstens 760 Euro als Abzugsbetrag auf bestimmte Einkünfte. Der Altersentlastungsbetrag wird z. B. auf Löhne, Einkünfte aus Vermietung oder voll steuerpflichtige Einkünfte aus Pensionskassen und Riester-Verträgen gewährt, nicht jedoch auf Renten und Pensionen.
Elektromobilität und Job-Tickets
Seit Jahresbeginn sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Tickets im Linien- und Personennahverkehr oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei – auch für private Fahrten. Halter eines Elektrooder Hybridautos profitieren von Steuerbegünstigungen. Für neue Elektrolieferfahrzeuge ist zum Beispiel eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten möglich. Zur Förderung der Elektromobilität hat die Bundesregierung die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge bis 40 000 Euro auf 0,25 Prozent halbiert. Außerdem wurde die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis 2030 verlängert. pm/cw