Steuererklärung rechtzeitig machen
Sonderveröffentlichung

Steuertipps Steuererklärung rechtzeitig machen

Wegen der Pandemie waren 2021 viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Das hat steuerrechtliche Folgen.

Jeder hofft bei der Steuer Geld herauszubekommen. Foto: lassedesignen/Shutterstock.com

02.03.2022

Auch 2021 waren viele Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Wichtig: In diesem Fall muss eine Steuererklärung abgegeben werden, betont der Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. Der Grund: Kurzarbeitergeld gilt wie auch Kranken-, Mutterschafts-, Eltern-, Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung.Der Haken dabei ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Die Kurzarbeitergeld Zahlungen sind zwar steuerfrei. Sie werden aber bei der Berechnung des Steuersatzes hinzugezogen. Der Fiskus addiert das Kurzarbeitergeld zum zu versteuernden Einkommen hinzu und ermittelt daraus den Steuersatz. So kann der höhere Steuersatz, der nur auf das zu versteuernde Einkommen angewandt wird, dazu führen, dass der Fiskus möglicherweise eine Nachforderung stellt. Dennoch sollten Steuerzahler die Pflichtveranlagung ernst nehmen, rät der Verein. Denn es sei davon auszugehen, dass das Finanzamt alle Fälle nacharbeite. Eventuell könne das zwei bis drei Jahre dauern. Wer dann aber vom Finanzamt aufgefordert wird, die Steuererklärung nachzureichen, muss mit weiteren Kosten rechnen.

Fristen einhalten

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuer-Unterlagen für 2021 bis zum 1. August einreichen. Eigentlich ist der Stichtag immer der 31. Juli des Folgejahres. Da dieses Datum dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, gilt der 1. August. Wer sich bei der Steuererklärung Hilfe holt, zum Beispiel von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater, hat bis zum 28. Februar 2023 Zeit. dpa/tmn