Sechs Fakten rund ums Bier
Sonderveröffentlichung

Tag des Bieres Sechs Fakten rund ums Bier

Der 23. April 1516 ist die Geburtsstunde des deutschen Reinheitsgebots. Eine Verordnung, die das Bier aus Deutschland zu einem weltweiten Erfolg macht.

FOTO: K. H. J./MCI AUF PIXABAY

23.04.2023

Traditionell steht der 23. April jedes Jahr im Zeichen des deutschen Bieres. Denn am 23. April 1516 wurde im bayerischen Ingolstadt das Reinheitsgebot für Bier verkündet. Es schreibt vor, dass zum Brauen nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Das Reinheitsgebot für Bier steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. In Deutschland hat sich daraus über Jahrhunderte eine weltweit beachtete Braukunst entwickelt.

1. Über 7500 Biermarken in Deutschland: Allein in Deutschland gibt es mittlerweile mehr als 7500 verschiedene Biermarken. Und jede Woche kommt mindestens ein weiteres neues Bier auf den Markt. Nirgendwo ist der Biermarkt so abwechslungsreich wie in Deutschland.  Man könnte also mehr als 20 Jahre lang jeden Tag ein neues Bier aus deutschen Brauereien probieren.

2. Der Süden hat die höchste Brauereidichte: Bayern liegt im Bundesländer-Vergleich mit 631 Braustätten (2021) deutlich an der Spitze. Dahinter folgen Baden-Württemberg mit 212 Braustätten auf Platz zwei und Nordrhein-Westfalen mit 143 Betrieben auf Platz drei, so das Statistische Bundesamt. Niedersachsen und Bremen teilen sich mit insgesamt 85 Braustätten den Platz vier.

3. Deutsche Braukunst ist Kulturerbe: Das handwerkliche Bierbrauen zählt seit März 2020 zum Immateriellen Kulturerbe Deutschlands. Das Expertenkomitee der UNESCO würdigte das handwerkliche Bierbrauen, da es sich gerade in den letzten Jahren als „sehr wandlungsfähig" erwiesen habe. Auch die hervorragende Vernetzung der deutschen Brauerinnen und Brauer untereinander und die zahlreichen fachlichen Kontakte ins Ausland seien positiv hervorzuheben.

4. Pils bleibt die beliebteste Biersorte: Die beliebteste Biersorte der Deutschen ist mit einem Marktanteil von weiterhin rund 50 Prozent das Pils. Deutlichen Zuwachs verzeichnet in jüngster Zeit das Helle, dessen Absatz nach Branchenschätzungen allein im letzten Jahr um 14 Prozent anstieg. Mit einem Marktanteil von gut 9 Prozent schließt die vor allem im Süden Deutschlands beheimatete Sorte bei den beliebtesten deutschen Biermarken auf Platz 2 auf. Platz 3 belegen Biermischgetränke, gefolgt von alkoholfreien Bieren auf Platz 4.

5. Der Brauer-Beruf wird immer beliebter: Die deutsche Brauausbildung genießt weltweit einen hervorragenden Ruf. Junge Menschen aus der ganzen Welt besuchen die deutschen Brauuniversitäten in Berlin und München oder absolvieren eine Ausbildung an den verschiedenen Fachhochschulen und Meisterschulen. Vor allem die Kombination aus handwerklichem und technischem Können sowie die Kenntnisse über biologische und chemische Prozesse begeistern immer mehr Menschen für diesen Beruf: Im aktuellen Ausbildungsjahr 2021/2022 starteten laut Bundesagentur für Arbeit mehr als 400 (2019/2020: 387) angehende Brauerinnen und Brauer ihre dreijährige Ausbildung.

6. Regionale Spezialitäten und alte Rezepte im Trend: Marktforschungen zeigen, dass regionale Spezialitäten wie Landbiere, Sauerbiere oder Kellerbiere, die zum Teil auf alten oder neu interpretierten Rezepturen beruhen, in der Gunst der Verbraucher steigen. Ein Beispiel hierfür ist die Berliner Weisse - das bereits von Napoleons Truppen als "Champagner des Nordens" bewunderte Sauerbier. Ein weiteres Beispiel ist das ungefilterte Keller- oder Zwicklbier. Als Zwicklbier wurde ursprünglich die Probe bezeichnet, die der Braumeister vor dem Filtern aus dem Lagertank entnommen hat.
pm


Biergenuss unter freiem Himmel

Am besten schmeckt ein kühles Bier immer noch an der frischen Luft im Biergarten.

Die Sonne strahlt vom Himmel, die Blätter der Bäume rauschen sanft im lauen Sommerwind - und dazu ein kühles Bier. Der Besuch eines Biergartens gehört für viele zu den schönsten Seiten des Sommers.

Bier, frisch aus dem Keller

Der Ursprung des Biergartens geht auf die Bierkeller zurück. Brauern war es auch ohne Krugrecht erlaubt, ihre Erzeugnisse direkt aus dem Keller heraus zu verkaufen - eine Praxis, die es bereits im Jahr 1605 in Bamberg gab. Im Jahr 1812 wurde dann in München ein offizielles Dekret für dieses Verfahren erlassen. Das war die Geburtsstunde der Biergärten. Im Gegensatz zur heutigen Zeit gab es damals tatsächlich nur Bier im Biergarten und nichts zu essen. Erst ab 1825 war es den Wirten erlaubt, Speisen zu verkaufen. In so manchen traditionsreichen bayerischen Biergarten ist es heute noch möglich, sein Essen selbst mitzubringen und vor Ort nur den Gerstensaft zu kaufen. Unter den gastronomischen Einrichtungen kommt dem Biergarten eine besondere Bedeutung zu, da hier die unterschiedlichsten sozialen Schichten zusammenkommen. Denn seit jeher ist es üblich, dass man sich dorthin setzt, wo noch Platz ist.
as


Was war das Krugrecht?

Unter Krugrecht oder auch Schankgerechtigkeit wurde die Berechtigung verstanden, Gäste in einer Gaststätte zu bewirten und dafür Geld zu nehmen - diese also gewerblich zu bewirten.
Der Begriff "Krugrecht" stammt aus einer Zeit, als Gaststätten noch als "Krug" bezeichnet wurden.