In unserem Abfall befinden sich Rohstoffe, die viel zu wertvoll sind, um vernichtet zu werden.
Circular Economy Act (CEA) bezeichnet ein Gesetz, das die Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) schafft. Mit dem Ziel, Ressourcen zu schonen, Abfälle zu vermeiden und Materialien möglichst lange im Wirtschaftskreislauf zu halten - etwa durch Wiederverwendung, Recycling und Reparatur.
Damit soll die Wegwerfgesellschaft hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft gelenkt werden. Der CEA ist dabei kein isoliertes Vorhaben, sondern Teil des übergeordneten Projektes. Bislang hindern die unterschiedlichen Vorgaben der einzelnen Länder einen effektiven Austausch von recycelten Materialien. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Elektronikabfälle - einem der am schnellsten wachsenden Abfallströme in Europa.
Hier liegt die Sammelquote aktuell bei nur rund 40 Prozent. Ein großer Teil potenziell wiederverwertbarer Materialien verbleibt damit außerhalb des Kreislaufs. Insbesondere auch Rohstoffe, die für die Versorgungssicherheit der EU notwendig sind.
Auch die Hersteller stehen in der Pflicht
Einheitliche Richtlinien und Regeln statt nationaler Insellösungen sollen die europäische Kreislaufwirtschaft besser umsetzbar machen. Etwa durch bessere Rückgewinnung von Elektronikschrott, der Harmonisierung der Aufbereitungsstandards von Metall, Glas oder Papier und eine Vereinfachung der Systeme. Hier sind auch die Hersteller in der Pflicht, die bereits in der Produktion den Verwertungskreislauf berücksichtigen sollen.
Zudem sollen Behörden gezielt auf Produkte aus der Kreislaufwirtschaft setzen, denn die öffentliche Beschaffung macht rund 15 Prozent des europäischen Bruttoinlandproduktes aus.
Entscheidend ist nun, aus dem politischen Anspruch konkrete und praktikable Regeln für alle Beteiligten zu machen, um den Flickenteppich nationaler Vorgaben zu entsorgen.
pm