Am 05. Juni 1972 gab es die erste Konferenz zum Thema Umweltschutz in Stockholm. Umweltschutz steht schon seit über 50 Jahren auf der internationalen Agenda, ist aber gerade jetzt hochaktuell.
Seitdem hat sich schon viel in Sachen Klima- und Umweltschutz getan. Die größten Herausforderungen stehen uns aber noch bevor, im Bau- und Verkehrssektor beispielsweise.


Dass alte Verbrenner, im Vergleich zu modernen Elektrofahrzeugen, nicht wirklich klimafreundlich sind, ist bekannt. Aber auch Autos, die nicht mehr fahren, können die Umwelt verschmutzen.
Viele kaputte Autos werden illegal ins Ausland verkauft, ausgeschlachtet und mitsamt Öl- und Treibstoffresten stehengelassen. Daher stellt sich die Frage: Wohin mit dem Altauto?
Entsorgung vom Hersteller
Eine Möglichkeit der Autoverwertung ist die Rückgabe an den Hersteller. Autohersteller sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge kostenlos zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Die Abwicklung erfolgt über die von den Herstellern beauftragten Rücknahmestellen, welche in Deutschland von den Herstellern geprüfte Demontagebetriebe sind.
Diese Regelung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie gilt für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen. Sie gilt nicht für Oldtimer und auch nicht für Wohnwagen.
Ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten entnommen wurden. Fehlen wesentliche Bauteile des Autos, kann für die Entsorgung eine Vergütung verlangt werden.
Die Rücknahmepflicht gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung innerhalb der Europäischen Union. Voraussetzung ist aber, dass die Zulassungsdauer innerhalb der EU mindestens vier Wochen betrug.
Wie läuft die Autoverwertung ab?
Die Bundesländer haben die Internet-Informationsplattform GESA (Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge) aufgebaut: Unter altfahrzeugstelle.de können Halter eine Rückgabestelle für ihr Auto suchen. Die Verwertung ist unter oben genannten Bedingungen kostenlos.
Wer seinen Pkw entsorgen lassen will, nimmt Kontakt mit der Rückgabestelle auf. Das Auto wird in der Regel im Rahmen von Sammelfahrten abgeholt und dann durch einen zertifizierten Fachbetrieb verschrottet.
Im Anschluss erhält der Fahrzeugbesitzer einen gesetzlichen Verwertungsnachweis, mit dem er sein Auto bei der Zulassungsbehörde abmelden kann. Häufig bieten die Verwerter an, dies gegen eine Gebühr zu übernehmen.
Kosten beim privaten Autoverwerter
Gemäß der Altfahrzeugverordnung ist der Halter verpflichtet, Altfahrzeuge nur zertifizierten Demontagebetrieben zu überlassen. Der Schrottpreis unterliegt starken Schwankungen und liegt aktuell bei rund 100 Euro pro Tonne – doch so viel gibt es für Schrottautos nur selten.
Die Betriebe müssen pro Pkw um die 100 Euro für das umweltgerechte Recycling einkalkulieren. Wie viel der Kunde für seinen „Alten“ noch erhält, hängt überdies von verschiedenen Faktoren ab. Wie viel ist das Fahrzeug noch wert? Welche Bauteile eignen sich zur Wiederverwendung? Wie hoch ist der Marktwert dieser Bauteile? Wie ist Erhaltungszustand der am häufigsten nachgefragten Bauteile Fahrzeugmodell?
Manche Betriebe erledigen Abmeldeformalitäten auf Wunsch gleich mit. Gleiches gilt für die Abholung. Für den optimalen Umweltschutz ist es ratsam, sich an Unternehmen in der Nähe zu wenden, die einen kompetent beraten, und wo man sich von den Recyclingquoten selbst überzeugen kann.
Verkauf auf Autobörsen
Neben den klassischen Autoverwertern gibt es auch Autobörsen im Internet oder in Tageszeitungen, die Interesse an alten Autos signalisieren. Doch nicht alle sind seriös! Vorsicht ist in jedem Fall geboten bei den sogenannten „Kaufe Ihr Auto Kärtchen“, die Aufkäufer an parkenden Autos hinterlassen! nt/ADAC