Besonnen Handeln nach einem Unfall
Sonderveröffentlichung

Verkehrsunfall – was nun? Besonnen Handeln nach einem Unfall

Es hat gekracht. Jetzt muss man an viele Dinge gleichzeitig denken. Priorität haben dabei immer die Absicherung der Unfallstelle und, sofern erforderlich, die Erste Hilfe bei Unfallbeteiligten. Aber niemand sollte den Helden spielen, sondern vor allem besonnen handeln.

Wer bei einem Unfall Glück hat, kommt mit einem Blechschaden davon. Foto: Emmenlauer

25.01.2022

Die Unfallzahlen steigen in der kalten Jahreszeit. Denn trotz angepasstem Fahrverhalten und guten Winterreifen kommt es vermehrt zu Unfällen im Straßenverkehr, die meistens glimpflich ausgehen und nur Blechschäden nach sich ziehen. Dennoch gibt es auch bei kleineren Unfällen einiges zu beachten.Unfallstelle als erstes umfassend absichernSo gehen Sie vor, um die Unfallstelle zu sichern: Warnweste vor dem Aussteigen anziehen, Warnblinkanlage einschalten, Innenbeleuchtung des Fahrzeugs einschalten (vor allem bei Dunkelheit), Abblendlicht anlassen, Fernlicht ausschalten, Warndreieck aufbauen: mindestens 100 Meter hinter das eigene Fahrzeug, Warndreieck des Unfallgegners in der anderen Richtung aufbauen, Bodenhindernisleuchte oder Taschenlampe bei Dunkelheit am Warndreieck platzieren, alle anderen Insassen mit Warnwesten von der Straße wegführen.

Sicherstellen, dass keine Person verletzt ist

Wenn es keine Verletzten gibt, der Blechschaden nur gering ausfällt und die Schuld eindeutig ist, muss nicht zwingend die Polizei verständigt werden. Im Zweifelsfall ist es aber immer besser, die Polizei einzuschalten.

Unfallprotokoll anfertigen

Kleinere Unfälle können die Beteiligten selbst dokumentieren, zum Bespiel mit dem Europäischen Unfallbericht. Dann sollte jedoch nach Möglichkeit der Unfallbericht ausgefüllt werden, den beide Unfallgegner unterschreiben. Das sind die mitteilungspflichtigen Daten: Name und Vorname, Meldeanschrift, Rolle/Beteiligung am Unfallgeschehen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer, Kennzeichen und Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer (Kfz-Ident-Nr). Telefonnummer/ E-Mail-Adresse! Ein Unfallbericht als Vordruck (aus dem Internet) sollte im Handschuhfach aufbewahrt werden. Fertigen Sie Fotos und Skizzen an.

Keine Schuld anerkennen

Wenn auch nur ansatzweise die Möglichkeit einer Mitschuld Ihrerseits besteht, sollten Sie keine Erklärungen abgeben. Treffen Sie keine spontanen Vereinbarungen und unüberlegten Entscheidungen. Holen sie sich stattdessen die neutrale Einschätzung eines Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Denn in den meisten Fällen ist es für technische Laien schwierig, die Höhe des Schadens zu beurteilen. Auch kleine Beulen oder Risse an der Stoßstange können teuer werden. Die Kosten für das Kfz-Sachverständigen- Gutachten sind von der Versicherung des Unfallverursachers erstattungspflichtig. Auch bei einem Bagatellschaden (Schadenshöhe unter 750 Euro) kann der Sachverständige ein Kurzgutachten anfertigen.

Schaden unverzüglich der Versicherung melden

Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, sollten Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer melden.

Werkstatt selbst wählen

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallgegners zum Kostenvoranschlag einer anderen Werkstatt überreden. Kontakte zu kompetenten Fachwerkstätten finden Sie auch auf dieser Seite. Renate Emmenlauer

Mehr Verkehrsunfälle im Jahr 2021

Von Januar bis November 2021 hat die Polizei insgesamt 2,1 Millionen Straßenverkehrsunfälle erfasst, und damit 1,2 Prozent mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. 236.900 Unfälle waren mit Personenschaden, bei denen 2.345 Menschen starben.