Kühlen Kopf bewahren und nicht unerlaubt entfernen
Wie verhält man sich richtig, wenn man in einen Crash verwickelt wird? Auch wenn es schwerfällt: Das Wichtigste in einer solchen Stresssituation ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und nach bestem Gewissen richtig zu handeln. Oberstes Gebot ist, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen darf. Das gilt auch bei der kleinsten Delle beim Ausparken. Der Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus. Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. Kommt niemand, darf man weiterfahren, nachdem man den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat.
Bei jedem Unfall mit Verletzten muss sofort der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 verständigt werden. Zum Schutz aller Beteiligten ist die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern, die eigene Sicherheit darf dabei nicht vernachlässigt werden. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen. Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls nach lebensrettenden Sofortmaßnahmen in die stabile Seitenlage gebracht werden. Wer nicht hilft, macht sich bei einem Unfall strafbar! Zur Hilfeleistung gehört auch, den erwähnten Notruf abzusetzen: Angaben zu beteiligten Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen. Etwa 90 Prozent aller Unfälle kommen durch menschliches Versagen zustande.
Unfallschutz beim autonomen Fahren
Diese Quote soll durch vorausschauende, automatisierte Fahrtechnologie gesenkt werden. Ab 2025 könnten die entsprechenden Fahrzeuge häufiger auf den Straßen zu sehen sein.
Wer aber haftet bei einem Unfall, der durch ein autonomes Fahrzeug verursacht wurde? „Bei einigen Kfz-Tarifen haben viele Versicherer bereits festgeschrieben, dass der Versicherungsschutz auch in diesem Fall besteht“, erklärt ein Versicherungsexperte. djd