Sonderveröffentlichung

Verkehrsunfall! – Was nun? Einfach ruhig bleiben

Verkehr: Auch wenn es schwer fällt: Nach einem Unfall sollte man versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht in Panik zu geraten.

Ein Unfall ist rasch geschehen, zum Glück sind es oft nur Bagatellschäden. Stets aber sollte man einige Verhaltensregeln beachten. Foto: djd/Itzehoer Versicherungen

27.10.2019

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Leider geht es oft schneller als man denkt: Es kracht, ein Unfall ist geschehen. Die Ursache dafür kann ganz unterschiedlich sein: Zeitdruck, Unaufmerksamkeit, Ablenkung oder widrige Wetterverhältnisse. Zum Glück bleibt es häufig bei Sachschäden. Doch die Konfrontation mit dem Geschehen löst bei vielen Menschen einen Schock aus. Nun einen kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu handeln – das ist in einer solchen Stresssituation leichter gesagt als getan.

Zettel reicht nicht

Oberstes Gebot ist nun, dass man sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt. Das gilt auch bei der kleinsten Delle beim Ausparken. Doch was tun, wenn etwa ein parkendes Auto angefahren wurde und der Besitzer sich nicht finden lässt? Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe? „Nein, weil zunächst eine sogenannte Wartepflicht besteht“, erläutert der Versicherungsexperte Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen.

Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. Kommt niemand, darf er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat. Am besten mit Angabe von Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe sowie Standort des beschädigten Fahrzeugs.

Bei einer schwerwiegenderen Kollision ist umso mehr Ruhe gefragt. Nur mit umsichtigem Verhalten kann man sich und andere Verkehrsteilnehmer schützen. Zudem ist bei jedem Unfall mit Verletzten der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu verständigen. Trotz der Ausnahmesituation sollte jeder Verkehrsteilnehmer die wichtigsten Schritte verinnerlicht haben. „Zum Schutz aller Beteiligten ist die Unfallstelle zunächst ordnungsgemäß abzusichern, die eigene Sicherheit darf dabei nicht vernachlässigt werden“, so Johannssen.

Das heißt: Die Warnblinkanlage des Fahrzeugs einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen. Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls nach lebensrettenden Sofortmaßnahmen in die stabile Seitenlage gebracht werden. „Wer nicht hilft, macht sich bei einem Unfall strafbar“, warnt Johannssen. Schon deshalb empfiehlt es sich, regelmäßig die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen.

Notruf absetzen

Zur Hilfeleistung gehöre auch, einen Notruf abzusetzen: Angaben zu Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen. Wichtig sei dabei, das Gespräch niemals selbst zu beenden, da die Leitstelle noch Rückfragen haben könnte. Übrigens: Wenn nach einem Unfall nicht klar ist, wer Schuld an der Sache hat, geraten die Beteiligten oft in Streit. Hier kann eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung helfen. djd