Stauaufkommen wegen eines Unfalls: Diese Meldung hört man als Radiohörer mehrmals am Tag. Ob im Norden oder Süden - in ganz Deutschland kommt es mehrmals am Tag zu Unfällen. Hat es erstmal gekracht, ist das richtige Verhalten an der Unfallstelle enorm wichtig.
1. Sicherheit geht vor: Als Erstes muss der nachfolgende Verkehr auf den Unfall aufmerksam gemacht werden. Deshalb schaltet man die Warnblickanlage an, zieht vor dem Aussteigen die Warnweste an und sichert die Unfallstelle durch ein Warndreieck ab.
2. Hilfe leisten: Dann gilt es, sich um die anderen Unfallbeteiligten kümmern. Ist jemand offensichtlich verletzt oder fühlt sich nicht wohl, ruft man auf jeden Fall den Rettungsdienst. Diesen ruft man grundsätzlich lieber einmal zu häufig. Auch die Polizei sollte verständigt werden. Deren Bericht kann später wichtig für die Versicherung sein.
3. Beweise aufnehmen: Ist der Unfallhergang nicht zu einhundert Prozent klar, sollte man im Gespräch mit der Polizei kein vorschnelles Schuldeingeständnis machen. Angaben zur Person muss man allerdings machen. Als Unfallbeteiligter darf man auch selbst Beweise sichern, also zum Beispiel Fotos vom Unfallort machen oder eine Skizze anfertigen. Natürlich gilt dabei: An der Unfallstelle darf nichts verändert werden. Hilfreich können Fotos mit etwas Abstand zur Unfallstelle sein, die einen guten Überblick verschaffen.
4. Unfallstelle freimachen: War es nur ein kleiner Auffahrunfall mit einem eher geringen Sachschaden und ohne verletzte Personen, kann man - nachdem man Fotos gemacht hat und vielleicht auch eine Unfallskizze angefertigt hat - in Absprache mit der Polizei schon vor Eintreffen der Beamten die Straße wieder freimachen. Das verhindert nicht nur einen unnötigen Stau, sondern auch mögliche Folgeunfälle. Denn in einem Stau kommt es häufig mal zu einem Auffahrunfall.
5. Nach dem Unfall: In den Tagen nach dem Unfall, nach Möglichkeit schon am nächsten Tag, sollte man seine Versicherung über den Unfall informieren. Das gilt sowohl für den Verursacher des Unfalls als auch für den Geschädigten. Von der Versicherung erfährt man dann, wie es weitergeht hinsichtlich Zahlung der Schadenssumme, Reparatur, Werkstattwagen oder auch hinsichtlich eines Schadensgutachters, der manchmal hinzugezogen wird, um Details zu überprüfen und eine Einschätzung zu geben. Von Anne Meßmer