Bitte Ruhe bewahren!
Sonderveröffentlichung

Verkehrsunfall - was nun!? Bitte Ruhe bewahren!

Egal, wie umsichtig man auf der Straße unterwegs ist: Ein Unfall kann immer passieren. Tritt der Fall ein, kommt es darauf an, richtig zu handeln und nach Möglichkeit fokussiert vorzugehen. 

16.02.2023

Auf dem Weg zur Arbeit, bei der Fahrt in den Urlaub oder beim schnellen Abstecher in den Baumarkt: Wer ins Auto steigt, geht in der Regel nicht davon aus, dass ihm auf der Fahrt etwas passieren kann. Und doch gab es zwischen Januar und November 2022 2,2 Millionen Straßenverkehrsunfälle, wie das Statistische Bundesamt ermittelt hat. Bei sieben von acht Unfällen blieb es bei Sachschaden, bei knapp jedem achten Unfall gab es Getötete oder Verletzte.

Und wenn es dann doch gekracht hat?

Ein Unfall kann also jeden treffen. Ist es erst einmal passiert, kommt es darauf an, sich richtig zu verhalten.

1. An erster Stelle steht die Sicherheit. Und zwar sowohl die eigene als auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet: Vor dem Aussteigen die Warnblinkanlage einschalten, die Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck kennzeichnen.

2. Nicht selten kommt es nach einem Unfall zu Folgeunfällen oder es fährt ein weiteres Fahrzeug in die bestehende Unfallstelle hinein. Daher sollten sich die Unfallbeteiligten, soweit möglich, beim Warten auf die Rettungskräfte zum Beispiel auf eine Böschung zurückziehen.

3. Ist die Unfallstelle abgesichert, gilt es, den Betroffenen zu helfen und die Rettungskräfte zu informieren. Die Polizei sollte in jedem Fall gerufen werden und auch den Rettungsdienst ruft man lieber einmal zu viel als zu wenig. Die Leitstelle fragt die W-Fragen ab, unbedingt dranbleiben, bis alles geklärt ist!

4. Die Polizei kümmert sich um die Unfallaufnahme. Ist der Unfallhergang nicht völlig klar, sollte man kein vorschnelles Schuldeingeständnis machen. Davon später wieder wegzukommen, ist schwierig. Angaben zur Person muss man machen.

5. Als Unfallbeteiligter darf man zudem auch selbst Beweise sichern, also zum Beispiel Fotos der Unfallstelle für die Versicherung machen. Aber es darf auf keinen Fall etwas verändert werden.

6. Wichtig ist zudem der Datenaustausch aller Beteiligten, damit später alle Ansprüche ordentlich geregelt werden können und es keine Probleme mit der Versicherung gibt. Übrigens: War es nur ein kleiner Auffahrunfall mit einem eher geringen Sachschaden, kann man in Absprache mit der Polizei schon vor Eintreffender Beamten die Straße wieder freimachen.

7. Nach einem Unfall gibt es noch viel zu regeln, vor allem mit den Versicherungen. Ansprechpartner ist für Geschädigte die Versicherung des Unfallgegners. Trägt dieser die alleinige Schuld, bekommt man das Geld von seiner Versicherung. Trägt man selbst eine Teilschuld, muss man auch seine eigene Haftpflichtversicherung informieren.

8. Im Grunde muss man einen Unfallschaden nicht reparieren lassen, solange das Auto dadurch in seiner Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Einen Kratzer im Lack muss man beispielsweise nicht beseitigen lassen, wenn er einen persönlich nicht stört. Einen abgebrochenen Außenspiegel muss man allerdings reparieren lassen.

9. Muss das Auto nach einem Unfall längere Zeit in die Werkstatt, besteht der Anspruch auf einen Mietwagen. Dabei sollte man aber die Kosten im Auge behalten. Denn nicht jede Fahrzeugklasse wird von der Versicherung komplett übernommen. Daran sollte man denken. Anne Schur

Was zahlt die Versicherung?

Egal ob Auto, Motorrad oder Lastkraftwagen: Jeder, die Deutschland auf den Straßen unterwegs ist, muss eine Haftpflichtversicherung haben. Die Kfz-Haftpflicht ersetzt Schäden, die ein Fahrzeughalter mit seinem Auto anderen Menschen und deren Fahrzeugen zufügen. Ohne diese Versicherung darf man in Deutschland kein Fahrzeug anmelden. Diese Art der Versicherung gibt es auch in anderen europäischen Ländern. Für Schäden am eigenen Auto kommt nicht die Haftpflichtversicherung auf, sondern die Voll- oder Teilkaskoversicherung. Diese ist allerdings freiwillig.