Unfälle passieren. Auch bei viel Vorsicht und richtigem Verhalten kann es im Straßenverkehr krachen. Das Wichtigste ist: zuerst sicherstellen, ob Personen verletzt wurden. Wenn jemand verletzt wurde gilt: Erste Hilfe und den Rettungsdienst rufen. Sind alle Personen, die am Unfall beteiligt sind versorgt oder unverletzt, folgt der nächste Schritt. Sind die Fahrzeuge beschädigt? Wenn ein Blechschaden vorliegt, muss zunächst die Schuldfrage geklärt werden. Wenn die Situation nicht eindeutig ist, oder sich die Parteien nicht einigen können, muss die Polizei hinzugezogen werden. Gleiches gilt, wenn ein parkendes Fahrzeug touchiert wird - hier reicht es nicht, nur einen Zettel an die Windschutzscheibe zu klemmen. Wer sich ohne die Erlaubnis des Fahrzeughalters oder der Polizei von der Unfallstelle entfernt, begeht Fahrerflucht.
Jetzt kommt die Versicherung zum Einsatz
Für die Bezahlung der Schäden kommen in der Regel die Versicherungen auf. Hierfür ist eine genaue Dokumentation des Unfalls anhand von Bildern wichtig. Die Autos sollten deshalb nicht direkt von der Unfallstelle entfernt werden. Erst, wenn die Situation aus mehreren Blickwinkeln festgehalten wurde, können die Fahrzeuge, sofern noch fahrtüchtig, an den Fahrbahnrand oder in einer Seitenstraße geparkt werden. Für einen reibungslosen Ablauf mit der Versicherung ist es wichtig, die Kennzeichen sowie die persönlichen Daten und Kontakte der Unfallbeteiligten festzuhalten. Darüber hinaus benötigt die Versicherung einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Für die Kostenschätzung gibt es zwei mögliche Anlaufstellen: eine Kfz-Werkstatt oder einen Gutachter. Zunächst wird der Schaden überprüft, der durch den Unfall entstanden ist und die Kosten für die Reparatur werden von der Werkstatt oder vom Gutachter geschätzt. Der Kostenvoranschlag muss dann der Versicherung zur Prüfung übermittelt werden. Hierfür können Versicherungen auch eigene Gutachter beauftragen, die sich dann die Bilder des Unfalls sowie das Fahrzeug selbst überprüfen, um festzustellen, ob die Schäden vom Unfall kommen und wie schwerwiegend diese sind. Wichtig: das Auto erst zur Reparatur geben, wenn die Versicherung den Kostenvoranschlag genehmigt hat.
Motorradfahrer brauchen besonderen Schutz
Die gute Nachricht: Die Zahl der verunglückten Motorradfahrer und -fahrerinnen ist in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit 2018 kontinuierlich rückläufig. Die schlechte Nachricht: 2021 waren dennoch mehr als 24.000 Biker in Unfälle verwickelt, 473 von ihnen starben dabei. Umso wichtiger ist es, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben.
Mit einer ergänzenden Fahrerschutzversicherung ist auch der Personenschaden des Motorradfahrers oder der -fahrerin bei einem selbstverschuldeten Unfall umfassend geschützt. Diese Option ist die finanzielle Absicherung für den Biker und seine Familie, falls er bei einem selbst verschuldeten Unfall ernsthaft verletzt wird und zumindest für eine gewisse Zeit nicht mehr arbeiten kann und eventuell nur noch Krankengeld kassiert. Bei einer dauerhaften Einschränkung durch den Unfall können sogar kostspielige Umbaumaßnahmen für den Wohnbereich erforderlich werden: Die Versicherungssumme sollte deshalb ausreichend hoch sein.
Eine Haftpflicht ist obligatorisch
Während der Fahrerschutz optional ist, muss jeder Biker eine Kfz-Haftpflicht für sein Motorrad abschließen. Sie kommt zum einen für Schäden auf, die Betroffenen eines vom Fahrer oder der Fahrerin des Motorrads verursachten Unfalls entstehen. Sie zahlt zudem bei Schäden, die Personen erleiden, die man auf der Maschine als Sozius mitgenommen hat. Neben Personenschäden sind auch Sachschäden an Fahrzeugen oder Gebäuden durch die Haftpflicht gedeckt. Mit einer Teilkasko oder einer Fahrzeugvollversicherung kann man zusätzlich die Beschädigung des eigenen Motorrads abdecken.
Günstiger Einstieg als Zweitfahrzeug
Einige Anbieter gewähren eine verbesserte Zweitwagenregelung. Versicherungsnehmer erhalten dann für ihr Motorrad eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), wenn sie bei derselben Versicherung bereits ihr Auto versichert haben.
Vorsicht bei Nutzung von Saisonkennzeichen
Immer mehr Biker nutzen ein Saisonkennzeichen mit Gültigkeiten zwischen zwei und elf Monaten. Das Motorrad darf sich außerhalb dieser Zeit nicht im öffentlichen Raum befinden, dazu zählen etwa Straßen und Parkplätze. Wer das Motorrad außerhalb der angegebenen Zeit bewege, habe bei einem Unfall gravierende Probleme: Die Versicherung zahlt zwar, holt sich das Geld aber vom Versicherungsnehmer zurück. (djd)