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Sonderveröffentlichung

Verkehrsunfall - was nun? So geht's nach dem Unfall weiter

Die Experten des ADAC geben Tipps für die Zeit direkt nach dem Unfall.

29.10.2024

1. Was muss ich nach dem Crash als Erstes tun? Warnblinker einschalten und Warndreieck aufstellen - in einem Abstand von 50 bis 100 Metern. Vor dem Aussteigen die Warnweste anziehen. Erste Hilfe leisten, wenn nötig. Dann sollte man Beweise sammeln. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Autos. Jetzt kommt das Wichtigste: Mit dem Crashgegner gemeinsam den Unfallbericht ausfüllen.

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2. Wann sollte ich die Polizei rufen? Auf jeden Fall, wenn Miet- und Firmenwagen in den Unfall verwickelt sind. Auch bei größeren Sachschäden. Gerufen werden sollte sie, wenn jemand verletzt wurde. Außerdem, wenn man sich mit dem Gegner streitet oder er sich aus dem Staub gemacht hat. Die Polizei hält fest, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.

3. Wer räumt die Scherben weg, wohin mit dem Auto? An der Unfallstelle ist alles geklärt, jetzt muss das Auto weg. Falls abgeschleppt werden muss, darf man grundsätzlich eine Werkstatt aussuchen. Übrigens: Das Wegräumen von Blechteilen und Scherben ist Sache des Verursachers. Nur bei schweren Unfällen ist dafür die Feuerwehr zuständig.

4. Welche Versicherung ist mein Ansprechpartner? Die des Unfallgegners. Haftet der andere zu 100 Prozent, gibt es von seiner Versicherung vollen Schadenersatz. Wenn man glaubt, mindestens eine Teilschuld zu haben oder die andere Seite Ansprüche anmeldet, muss man die eigene Kfz-Haftpflicht informieren. Am Ende geht es darum, wer welchen Anteil der Schäden übernimmt. Nach dieser Haftungsquote werden die Ansprüche reguliert. Außer bei einer Vollkaskoversicherung. Die springt für die Reparaturen am eigenen Auto ein, falls die gegnerische Versicherung nur teilweise oder gar nicht zahlt.

5. Wann darf die Werkstatt loslegen? Bei Bagatellschäden bis circa 1000 Euro reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Auto. Geht es um eine teurere Reparatur oder um einen Totalschaden, übernimmt sie die Rechnung für den Gutachter. Das Gutachten reicht man dann bei der Versicherung ein. Jetzt soll die Werkstatt endlich loslegen. Im Idealfall liegt schon eine Reparaturkostenübernahme der Versicherung vor.

6. Muss ich meinen Schaden reparieren lassen? Entweder man lässt das Auto gegen Rechnung reparieren, oder die Beule am Kotflügel und die Lackkratzer stören nicht. Man kann auf eine Reparatur verzichten oder den Flügel selbst ausbeulen. Dann kann man„fiktiv“ abrechnen. Das heißt: Man lässt sich die von der Werkstatt oder vom Gutachter ermittelten Kosten netto von der Versicherung auszahlen. pm