Wenn es mal gescheppert hat, ist Aufregung nach einem Autounfall groẞ. Trotzdem sollten die Betroffenen versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren - und einige wichtige Schritte befolgen:
1. Unfallstelle absichern
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Am besten 100 Meter (auf Landstraßen) beziehungsweise 200 Meter (auf Autobahnen) hinter der Unfallstelle. Bei Dunkelheit sollte die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet bleiben.
Bei Bagatellschäden muss die Unfallstelle unverzüglich geräumt werden. Eine Skizze mit den Positionen und Fotos aus verschiedenen Perspektiven sind wertvolle Hinweise, falls es später zu widersprüchlichen Aussagen kommt. Möglichst schnell einen sicheren Ort aufsuchen, zum Beispiel hinter der Schutzplanke der Autobahn.
2. Erste Hilfe leisten - Notruf 112
Wurde jemand verletzt? Falls ja, ist jeder Beteiligte verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Hierzu gehört bereits, den Notruf unter der 112 zu wählen - diese Nummer gilt europaweit. Bis der Rettungsdienst eintrifft, müssen die Verletzten versorgt werden.
3. Polizei rufen - Notruf 110
Bei Unfällen mit Verletzten und erheblichem Sachschaden muss die Polizei gerufen werden. Steht ein Unfallbeteiligter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, empfiehlt es sich ebenfalls, die Polizei zu verständigen. Ebenso, wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn Personen beteiligt sind, die im Ausland wohnen, oder Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind.
Diese Informationen sollten der Polizei mitgeteilt werden:
Wer meldet? (Name und Standort)
Wo ist etwas passiert? (Unfallort)
Was ist passiert? (Zahl der Verletzten, Unfallfolgen und Verletzungen schildern) - Warten auf Rückfragen!
4. Personalien austauschen
Die wichtigsten Daten der anderen Unfallbeteiligten notieren (Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer und Kennzeichen des Fahrzeugs) und der Zeugen.
Alle Beteiligten müssen auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen und Angaben über ihre Versicherung machen. Wer sich weigert, macht sich strafbar.


Am einfachsten ist es, die Servicekarten der jeweiligen Versicherungen austauschen. Hier sind bereits alle wichtigen Daten vermerkt.
5. Warte- und Meldepflicht
Ist niemand an der Unfallstelle zu sehen, etwa nachdem man gegen ein geparktes Auto gestoßen ist, muss in jedem Fall eine angemessene Zeit gewartet werden. Wie lange, hängt von den Umständen wie Ort, Tageszeit und verursachtem Schaden ab.
Kommt nach einer Weile niemand, darf der Unfallort verlassen werden, aber Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen. Außerdem muss der Schaden an einer gelegenen nahe Polizeidienststelle unverzüglich gemeldet werden.
6. Schadensmeldung bei der Versicherung
Egal, wie viel Druck der Unfallgegner macht: Pauschale Schuldbekenntnisse sollten auf keinen Fall abgeben werden. Bei nächster Gelegenheit den Schaden der Versicherung melden. Diese hilft meist schon an der Unfallstelle: Viele Versicherungsgesellschaften halten Servicenummern bereit, die telefonischen Rat geben, nach einer Werkstatt suchen oder einen Mietwagen bestellen.
Chaos am Unfallort: Sicherheit geht vor!
Kann die Weiterfahrt durchgeführt werden, muss die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gewährleistet sein. Wenn möglich, die Unfallstelle säubern und das Warndreieck nicht vergessen!
Nachdem alles Notwendige veranlasst wurde, sollte gemeinsam mit dem Fahrer des anderen Fahrzeugs der Europäische Unfallbericht (Download unter anderem von der Homepage des Zentralrufs der Autoversicherer) ausgefüllt werden. In diesem Formular werden der Schadenshergang und alle wesentlichen Daten festgehalten. Der Europäische Unfallbericht erleichtert es, den Unfallhergang zu dokumentieren.
Neben den eigenen Personalien werden auch die Kontaktdaten von Zeugen eingetragen. Dieses Formular möglichst gleich an Ihre Versicherung schicken. pm