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Verkehrsunfall - was nun? Nach einem Unfall richtig handeln

Fahrerflucht ist keine Bagatelle, sondern kann mit Gefängnis bestraft werden.

Wurde das eigene Fahrzeug durch einen Dritten beschädigt, ist das immer ärgerlich. Wenn der Geschädigte nicht über den Unfall in Kenntnis gesetzt wird, liegt rechtlich auch bei kleinen Schäden Fahrerflucht vor.    Foto: Nandeenopparit/123rf/Itzehoer Versicherungen

03.02.2026

Situationen mit Fahrerflucht gibt es immer wieder: Vom leichten Kratzer an der Kühlerhaube über das kaputte Rücklicht bis hin zu Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten. Jährlich werden in Deutschland bis zu 550 000 Fälle von Unfallflucht registriert. Zurück bleibt mindestens immer ein Geschädigter. Und die Zahlen nehmen stetig zu. Wer einen Unfall verursacht und sich vom Tatort entfernt, macht sich strafbar. Das gilt selbst bei kleinsten Remplern, die beim Parken passieren können.

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Mythos: "Zettel an der Scheibe reicht"
"Auch ein Zettel hinter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus, um den geschädigten Fahrzeughalter zu informieren. Dieser kann beim nächsten Windstoß wegfliegen. Oder ein Spaziergänger nimmt ihn im Vorbeigehen einfach mit", sagt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. 

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"Es ist daher wichtig, die Polizei über das eigene Verschulden selbst in Kenntnis zu setzen. Diese macht den Fahrzeughalter ausfindig, informiert ihn und stellt den Kontakt zwischen Schadensverursacher und Geschädigtem her. Nur so kann vermieden werden, dass die Situation rechtlich später als Unfallflucht gewertet wird. 

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Viele reagieren bei Auffahrunfällen mit Panik und sind oft so irritiert, dass sie haltlos weiterfahren. Rechtlich stellt dies bereits den Straftatbestand der Fahrerflucht dar. Wird dem Verursacher erst später bewusst, was passiert ist, sollte er sich schleunigst mit der Polizei in Verbindung setzen: Innerhalb der nächsten 24 Stunden wirkt sich das strafmildernd aus. Die Strafen bei Fahrerflucht sind nicht zu unterschätzen: Je nach Vergehen werden Geldstrafen, Führerscheinentzug oder Gefängnisstrafen mit bis zu drei Jahren Haft verhängt.



txn

2,5 Millionen Unfälle gab es in Deutschland im Jahr 2024. Die meisten davon passierten innerorts und es blieb bei Sachschäden.

Quelle: Destatis