Ein kleiner Rempler am nebenstehenden Fahrzeug, den Seitenspiegel des entgegenkommenden Autos gestreift oder ein Verkehrsschild beim Einparken angefahren – solche kleinen Unachtsamkeiten können im Straßenverkehr jedem passieren.
Der entstandene Schaden ist auf den ersten Blick oft kaum sichtbar oder wirkt zumindest geringfügig. Doch gerade in solchen Situationen ist Vorsicht geboten: Auch wenn die geschädigte Person nicht in Sicht ist oder der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs scheinbar weit und breit nicht zu entdecken ist, darf man keinesfalls einfach weiterfahren.
Wer sich in einem solchen Fall vom Ort des Geschehens entfernt, ohne mit dem Geschädigten Kontakt aufzunehmen oder die Feststellung der eigenen Personalien und der Unfallbeteiligung zu ermöglichen, begeht eine Straftat - das sogenannte „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort“, umgangssprachlich auch als Fahrerflucht oder Unfallflucht bekannt.
Die rechtlichen Grundlagen bei einem Unfall
Die Konsequenzen sind erheblich und im Strafgesetzbuch (StGB) klar geregelt: Paragraf 142 StGB sieht für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe vor. Schuldig macht sich jeder Unfallbeteiligte, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat. Alternativ muss er nach den Umständen eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet haben, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen. Diese Verpflichtung gilt übrigens nicht nur auf öffentlichen Straßen, sondern auch auf privaten Parkplätzen, etwa vor Supermärkten oder in Parkhäusern. Damit umfasst die Regelung praktisch jede Situation, in der im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ein Schaden entsteht.
Das richtige Verhalten nach einem Unfall
Kommt es zu einem Unfall, gilt grundsätzlich: Ruhe bewahren, die Unfallstelle sichern und die Beteiligung am Unfall dokumentieren. Ist der Geschädigte etwa der Fahrzeughalter nicht vor Ort, muss man angemessen warten. Die Dauer dieser Wartezeit richtet sich nach dem Einzelfall (zum Beispiel der Schadenshöhe, Tageszeit, Örtlichkeit). In der Regel empfiehlt die Rechtsprechung bei Bagatellschäden eine Wartezeit von mindestens 15 bis 30 Minuten. Taucht in dieser Zeit niemand auf, ist die Polizei zu verständigen. Wer diese Regeln missachtet, riskiert empfindliche Strafen und weitere Folgen.
Häufige Streitpunkte und Gerichtsurteile
Ob ein Fahrer den Unfall bemerkt hat, ist ein häufiger Streitpunkt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu klargestellt, dass eine Bestrafung wegen Unfallflucht Vorsatz voraussetzt. Wer glaubhaft machen kann, den Unfall nicht bemerkt zu haben, kann nicht wegen Unfallflucht verurteilt werden - selbst wenn er bei höherer Sorgfalt den Unfall hätte bemerken können. Die Beweislast dafür, dass der Fahrer den Unfall tatsächlich bemerkt hat, trägt in diesem Fall die Staatsanwaltschaft.
Freispruch dank Spinnenpanik
Eine Frau verursachte in einem Parkhaus einen Schaden, als sie panisch die Autotür aufriss, weil sie eine Spinne im Wageninneren entdeckte. Das Amtsgericht sprach sie vom Vorwurf der Unfallflucht frei, weil der Schaden nicht im Zusammenhang mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs stand. Das Fahrzeug war geparkt, die Handlung beruhte auf einer phobischen Reaktion.
Frauchen begeht Unfallflucht
Ein anderes Beispiel zeigt, dass auch Nicht-Autofahrer betroffen sein können: Die Hundehalterin als Unfallflüchtige. In München wurde eine Hundehalterin wegen Unfallflucht verurteilt, nachdem ihr unangeleinter Hund einer Radfahrerin vors Rad lief, diese stürzte und sich verletzte. Die Halterin verließ den Unfallort, ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Das Gericht stellte klar: Nicht nur Autofahrer, generell alle Unfallbeteiligten - hier die Halterin – sind verpflichtet, ihre Identität festzustellen.
Dreiste Begründung
Mitunter stoßen Polizisten auf die kuriosesten Ausreden: Eine 80-jährige Autofahrerin rammte ein parkendes Auto und fuhr trotz lautem Knall weiter. Die Polizei stoppte sie im beschädigten Pkw, doch die Dame erklärte, sie habe jetzt keine Zeit für eine Kontrolle, denn sie müsse Zigaretten holen.
Planung ist kein Unfall
Auch die Abgrenzung zum geplanten Schaden ist juristisch relevant: Jugendliche hatten aus dem offenen Fenster ihres Fahrzeugs eine Mülltonne angeschoben und dieses auf ein anderes Auto rollen lassen, das dabei beschädigt wurde. Das war kein Unfall im Sinne des Gesetzes. Nach Auffassung des BGH ist ein Unfall nur ein schadenstiftendes Ereignis, das sich aus den normalen Risiken des Straßenverkehrs ergibt, nicht aber aus einer absichtlichen Handlung.
Konsequenzen einer Unfallflucht
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Bei schweren Fällen kann das Fahrverbot bis zu sechs Monate betragen. Darüber hinaus verweigern viele Kfz-Versicherungen die Schadensregulierung oder nehmen nachträglich Regress beim Unfallverursacher. Das bedeutet: Der Schaden muss aus eigener Tasche bezahlt werden, was schnell sehr teuer werden kann. Tipps für den Ernstfall
• Nicht in Panik verfallen. Auch bei kleinen Kratzern oder Remplern immer anhalten.
• Unfallstelle sichern. Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, ggf. Warndreieck aufstellen.
• Schaden dokumentieren. Fotos machen, Angaben zum Ort und Uhrzeit notieren.
• Angemessene Zeit warten. Bei Abwesenheit des Geschädigten mindestens 15 bis 30 Minuten.
• Polizei informieren. Wenn der Geschädigte nicht erscheint, Polizei rufen und den Vorfall melden.
• Keine eigenmächtigen Zettel. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus! Das ist kein rechtlich zulässiger Ersatz für die notwendige Feststellung der Personalien.
Unfallflucht ist also kein Kavaliersdelikt. Auch bei vermeintlich harmlosen Schäden gilt: Wer sich einfach davonmacht, riskiert erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Die Regeln sind klar - und die Gerichte urteilen streng. Wer jedoch besonnen handelt, den Schaden meldet und die eigenen Daten zur Verfügung stellt, ist auf der sicheren Seite. Und sollte man tatsächlich einmal aus einer Stresssituation heraus falsch gehandelt haben, kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung helfen, Schlimmeres zu verhindern. pm