Schutz der eigenen Gesundheit
Denn am Unfallort gibt es aktuell seitens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Fachbereich Erste Hilfe klare Vorschriften. „Jeder und jede muss im Rahmen der Zumutbarkeit und ohne erhebliche eigene Gefährdung Erste Hilfe leisten“, heißt es dort etwa für Erste Hilfe im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie. An erster Stelle stehe aber die Sicherheit des Helfenden. Wenn möglich, sollte laut DGUV der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Das sei aber bei Verletzungen häufig nicht möglich. „Bei direktem Kontakt sollten beide einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Helfende sollte Mund und Nase des Betroffenen abdecken und Einmalhandschuhe tragen“, sagt Notfallsanitäter Philipp Willmann. Außerdem muss man nach der Ersten Hilfe die Hände gründlich reinigen und idealerweise desinfizieren.
Atem kontrollieren und Notruf absetzen
„Man sollte nicht, wie bisher in den Nahbereich, also Gesicht an Gesicht gehen, um den Luftzug zu hören und zu fühlen“, erläutert Willmann, sondern erst einmal nach Überstrecken des Kopfes durch Anheben des Kinns schauen, ob der Brustkorb sich hebt und senkt. „Wenn keine normale Atmung feststellbar ist, muss man sofort den Notruf wählen und mit der Reanimation beginnen.“
Mund und Nase bei Beatmung abdecken
Und wie sieht es nun mit der Mund-zu-Mundbeatmung in Zeiten von Corona aus? Tatsächlich muss der Helfer bei einem Atemstillstand selbst entscheiden, ob er beatmet oder nicht. Es liegt in seinem Ermessen. Wenn er es tut, lautet die offizielle Empfehlung: Mund und Nase des Betroffenen zusätzlich mit einem luftdurchlässigen Tuch im Sinne einer „Mund-Nasen-Maske“ zu bedecken. pm