Die wichtigsten Schritte
Wie bei jedem Unfall muss zunächst die Unfallstelle abgesichert, Erste Hilfe geleistet und ein Rettungswagen informiert werden. „Bei Verletzten, Streit über die Unfallursache oder hohem Sachschaden ist zusätzlich die Polizei zu informieren“, erklärt Frank Preidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dagegen sollte man bei einem geringen Schaden die Unfallstelle unverzüglich räumen.
Danach ist es wichtig, mit den anderen Unfallbeteiligten persönliche Daten auszutauschen. Bei Autofahrern sollte man sich Name, Anschrift und das Kfz-Kennzeichen notieren. Bei anderen Radfahrern müssen Name und Anschrift reichen – am besten belegt durch den Personalausweis oder ein anderes Dokument. Auch von Zeugen sollte man sich Namen und Telefonnummern aufschreiben. Das weitere Vorgehen hängt von der Schuldfrage ab. Besteht Einigkeit zwischen den Beteiligten, sollte man gemeinsam einen Unfallbericht ausfüllen. Vorlagen gibt es im Internet. Bei Uneinigkeit muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. „In einem solchen Fall sollte man die Polizei informieren, die dann den Unfallhergang rekonstruiert. Ratsam sind zudem eigene Beweisfotos von der Unfallstelle, die im Gerichtsprozess vorgezeigt werden können“, rät Rechtsanwalt Preidel. Trägt die Gegenseite die Schuld am Unfall, kommt die Haftpflicht des Verursachers für Schäden auf.
Ansprüche nach einem Unfall
Ist der Fahrradfahrer verantwortlich, springt seine Privathaftpflicht ein – sofern er eine besitzt. Denn Radfahrer sind gesetzlich nicht zu einem Abschluss dieser Versicherung verpflichtet. Unabhängig davon hilft nach einem Unfall auch ein Fahrrad-Schutzbrief weiter, etwa beim Abschleppen des Rads nach Hause oder in eine Werkstatt. Trägt der Radfahrer keine Schuld am Unfall, kann er bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung diverse Ansprüche geltend machen. Dazu zählen eine Unkostenpauschale von 20 bis 25 Euro für allgemeine Kosten, die Kosten der Reparatur oder eines neuen Fahrrads sowie unter Umständen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall des Rads. „Bei einem Personenschaden kann man zudem Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, denn Schmerzensgeld lässt sich oft nur schwer durchsetzen“, so Rechtsanwalt Preidel.
Unberechenbare Wildtiere
Auch Tiere können zur Gefahr werden. Wildtiere wagen sich immer wieder zu nah an die Straße heran. Besonders in der Dämmerung. Die meisten Unfälle mit Wildtieren passieren nachts, vorwiegend zudem in den dunklen Monaten eines Jahres. Gerade nachts in der Dämmerung oder wenn Regen und Nebel zusätzlich die Sicht verschlechtern, ist beim Autofahren ganz besondere Vorsicht geboten. Vor allem in der offenen Landschaft oder in Wald gebieten sollten Autofahrer sehr aufmerksam und konzentriert sein, da Wildtiere, die die Fahrbahn queren häufig erst sehr spät erkannt werden. Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes, warnt deshalb mit Nachdruck: „Wildtiere sind in ihrem Verhalten unberechenbar. Oft sind sie durch das Scheinwerferlicht geblendet und bleiben wie angewurzelt stehen. Wer trotz schlechter Sichtbedingungen gedankenlos das Gaspedal durchtritt, kann eine Kollision dann nicht mehr vermeiden.“
100 Tausend Fahrradfahrer waren 2020 an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Unfälle vermeiden
Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, gibt Stefan Hitzler folgende Tipps: „Je langsamer man selbst unterwegs ist, desto besser kann man reagieren. Die erste Regel heißt also: Präventiv die eigene Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen, bremsbereit sein und vorausschauend fahren.“ Da Wildtiere oft in Gruppen unterwegs seien, laufen meist mehrere Tiere kurz hintereinander über die Straße. Wichtig sei es deshalb, nicht nur die Fahrbahn selbst, sondern auch beide Straßenränder im Blick zu behalten. „Kreuzen ein oder mehrere Tiere den Weg, heißt es rechtzeitig abbremsen, gegebenenfalls Licht abblenden, notfalls auch hupen und erst wieder beschleunigen, wenn sich kein Tier mehr zeigt und man sicher an der Gefahrenstelle vorbei ist.“
Wenn doch etwas passiert
Kommt es trotzdem zu einer Kollision mit „Großwild“, sollte die Unfallstelle gesichert und sofort die Polizei oder der zuständige Jagdpächter benachrichtigt werden. Nur so ist es möglich sicherzustellen, dass schwer verletzte Tiere schnellstmöglich gefunden und erlöst werden. djd/pm