Unfälle passieren. Auch bei viel Vorsicht und richtigem Verhalten kann es im Straßenverkehr krachen. Das Wichtigste ist: zuerst sicherstellen, ob Personen verletzt wurden. Wenn jemand verletzt wurde gilt: Erste Hilfe und den Rettungsdienst rufen. Sind alle Personen, die am Unfall beteiligt sind, versorgt oder unverletzt, folgt der nächste Schritt. Sind die Fahrzeuge beschädigt? Wenn ein Blechschaden vorliegt, muss zunächst die Schuldfrage geklärt werden. Wenn die Situation nicht eindeutig ist, oder sich die Parteien nicht einigen können, muss die Polizei hinzugezogen werden.
Gleiches gilt, wenn ein parkendes Fahrzeug touchiert wird hier reicht es nicht, nur einen Zettel an die Windschutzscheibe zu klemmen. Wer sich ohne die Erlaubnis des Fahrzeughalters oder der Polizei von der Unfallstelle entfernt, begeht Fahrerflucht. Für die Bezahlung der Schäden kommen in der Regel die Versicherungen auf. Hierfür ist eine genaue Dokumentation des Unfalls anhand von Bildern wichtig. Die Autos sollten deshalb nicht direkt von der Unfallstelle entfernt werden. Erst, wenn die Situation aus mehreren Blickwinkeln festgehalten wurde, können die Fahrzeuge, sofern noch fahrtüchtig, an den Fahrbahnrand oder in einer Seitenstraße geparkt werden. Für einen reibungslosen Ablauf mit der Versicherung ist es wichtig, die Kennzeichen sowie die persönlichen Daten und Kontakte der Unfallbeteiligten festzuhalten. Darüber hinaus benötigt die Versicherung einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Für die Kostenschätzung gibt es zwei mögliche Anlaufstellen: eine Kfz-Werkstatt oder einen Gutachter. Zunächst wird der Schaden überprüft, der durch den Unfall entstanden ist und die Kosten für die Reparatur werden geschätzt. Der Kostenvoranschlag muss dann der Versicherung zur Prüfung übermittelt werden.
Hierfür können Versicherungen eigene Gutachter beauftragen, die dann die Bilder des Unfalls sowie das Fahrzeug selbst überprüfen, um festzustellen, ob die Schäden vom Unfall kommen und wie schwerwiegend diese sind. Wichtig: das Auto erst zur Reparatur geben, wenn die Versicherung den Kostenvoranschlag genehmigt hat.