Unfälle passieren täglich und oft leider schneller als man denkt. Vor allem im Winter bei Eis und Schnee kann es schnell mal krachen. Jeder Autofahrer sollte über das richtige Verhalten und den Ablauf im Falle eines Unfalls informiert sein. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
• 1. Die Unfallstelle absichern:
Zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer und auch zum Selbstschutz muss die Unfallstelle gekennzeichnet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der nachfolgende Verkehr in die Unfallstelle hineinfährt. Wenn möglich, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, wer aus dem Auto aussteigen kann, muss sich eine Warnweste anziehen, zudem markiert ein Warndreieck die Unfallstelle. Das Warndreieck - das jeder Autofahrer stets mitführen muss sollte innerorts rund 50, auf der Landstraße 100 und auf der Autobahn 200 Meter vor dem Unfallort gut sichtbar aufgestellt werden.
• 2. Erste Hilfe:
Im zweiten Schritt gilt es, sich um die anderen Unfallbeteiligten zu kümmern. Ist jemand offensichtlich verletzt oder fühlt sich nicht wohl, ist es wichtig zuerst den Rettungsdienst zu verständigen und dann erste Hilfe zu leisten. Für die Wundversorgung im Notfall muss jeder Autofahrer einen Verbandskasten mitführen.
• 3. Beweise aufnehmen:
Ist der Unfallhergang nicht zu einhundert Prozent klar, sollte man im Gespräch mit der Polizei kein vorschnelles Schuldeingeständnis machen. Angaben zur Person sind jedoch verpflichtend. Als Unfallbeteiligter ist es ratsam selbst Beweise in Form von Fotos oder Zeichnungen zu sichern. Wichtig: Bis die Polizei eintrifft, darf an der Unfallstelle nichts verändert werden, ausgenommen ist die Versorgung von Verletzten. Hilfreich können Fotos mit etwas Abstand zur Unfallstelle sein, die einen guten Überblick verschaffen.
• 4. Versicherung informieren:
Die Versicherung sollte noch am selben Tag informiert werden. Wichtig: erst die Versicherung informieren und dann zur Reparatur in die Werkstatt gehen. Oftmals wird von der Versicherung ein Gutachter hinzugezogen oder eine bestimmte Werkstatt wird vorgegeben. Die Versicherung muss zuerst den Kostenvoranschlag für die Reparaturen genehmigen, bevor etwas gemacht wird. Ansonsten kann es sein, dass die Versicherung nicht bezahlt.
• 5. Wer räumt die Scherben weg, wohin mit dem Auto?
Auto? An der Unfallstelle ist alles geklärt, jetzt muss das Auto weg. Falls es abgeschleppt werden muss, darf man grundsätzlich eine Werkstatt aussuchen. Was nicht bezahlt wird: den Wagen von Stuttgart nach München bringen zu lassen. Die gegnerische Versicherung muss in einem solchen Fall nur das Abschleppen in die nächstgelegene Fachwerkstatt bezahlen. Übrigens: Das Wegräumen von Blechteilen und Scherben ist Sache des Verursachers. Nur bei schweren Unfällen mit verletzten Personen ist dafür die Feuerwehr zuständig.
Von Franziska Schließer