Nur an Silvester und Neujahr dürfen Böller und Raketen ohne behördliche Genehmigung gezündet werden. Darauf weist das Bundesinnenministerium (BMI) hin. Allerdings geht das nicht überall. Sensible Bereiche unterliegen einem besonderen Schutz. Zudem können Städte und Gemeinden weitere zeitliche und örtliche Einschränkungen bestimmen.
Meist befinden sich diese in der Innenstadt oder rundum belebte Plätze und Veranstaltungsorte. Verboten ist das Böllern darüber hinaus grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- oder Fachwerkhäusern sowie Bereichen mit großen Menschenansammlungen
Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, muss mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen, teilt das BMI mit. Wer mit nicht zugelassenem Feuerwerk hantiert, kann dafür sogar bis zu drei Jahre hinter Gittern kommen. Bei gleichzeitiger absichtlicher Gefährdung von Personen oder Dingen von besonderem Wert kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre anwachsen.
Apropos Gefährdung: Pyrotechnik ist kein Kinderspielzeug. Selbst wer sich vorschriftsmäßig verhält, kann Unfälle nicht immer ganz ausschließen. Im Idealfall leistet dann der jeweilige Versicherungsschutz Hilfe.
Policen für den Ernstfall
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt beispielsweise, wenn andere Personen durch die Pyrotechnik zu Schaden kommen. Die private Unfallversicherung springt ein, wenn man selbst dauerhafte Schäden erleidet. Fängt das eigene Haus zum Beispiel durch eine fehlgeleitete Rakete Feuer, kommt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion eines Knallkörpers beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung des Halters dafür auf. Bei Seng- und Schmorschäden ist der Versicherer laut den Verbraucherschützern fein raus. Wird der Wagen mutwillig ramponiert, braucht es die Vollkaskoversicherung.
dpa/tmn