Sicherer Funkelzauber
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Feuerwerk: Damit's nur am Himmel kracht: So sollten Feuerwerkskörper transportiert und gelagert werden.

Raketen und Batteriefeuerwerk der Kategorien F1 und F2 sind in Deutschland erlaubt. Foto: Lino Mirgeler/dpa-tmn

01.01.1970

Ab Montag, 29. Dezember, sind die Regale und Angebotstische bei Händlern und Supermärkten in diesem Jahr wieder voll mit Böllern, Raketen und anderem Feuerwerk. Denn nur in den letzten drei Tagen des Jahres dürfen diese legal verkauft werden.

Doch woran erkennt man eigentlich, dass es sich um legale Feuerwerkskörper handelt? Legales Feuerwerk trägt ein Zeichen und zwei Nummern. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes empfiehlt in jedem Fall, Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften zu kaufen.

Andernfalls bestehe die Gefahr, Knaller und Raketen aus dem Ausland zu erwerben, die möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten oder sogar lebensgefährlich sein können. Wer solch illegale Feuerwerkskörper aus dem Ausland einführt, dem droht bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Geprüftes und zugelassenes Feuerwerk erkennen Verbraucherinnen und Verbraucher am CE-Zeichen und der Registriernummer in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle auf dem jeweiligen Feuerwerkskörper.

Besondere Vorschriften für Transport und Lagerung

Wer Feuerwerkskörper kauft, sollte darauf achten, dass er oder sie die jeweils geltenden Vorschriften für den Transport einhält. Dem Bundesinnenministerium zufolge dürfen pro Fahrzeug nämlich maximal drei Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) transportiert werden.

Wer nur ein paar Knaller und Raketen kauft, dürfte an dieser Schwelle längst nicht kratzen. Ein einzelner Böller beinhaltet etwa bis zu fünf Gramm NEM, eine Rakete kann bis um die 20 Gramm NEM beinhalten. Die konkreten Zahlen können Verbraucherinnen und Verbraucher der jeweiligen Verpackung des gewünschten Produkts oder der Artikelbeschreibung im Netz entnehmen.

Wie viel Feuerwerk darf wo gelagert werden?

Auch zu Hause ist darauf zu achten, dass bestimmte Grenzwerte bei der Lagerung nicht überschritten werden. Neben Feuerwerk der bereits genannten Kategorie F2 zählt auch die Kategorie F1 zum Bereich des privaten Feuerwerks: Fl umfasst Knallkörper ab zwölf Jahren wie Tischfeuerwerke oder Wunderkerzen. Für privates Feuerwerk gelten laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) folgende Regeln: In einem bewohnten Raum darf nur bis zu 1 Kilogramm NEM aufbewahrt werden. In einem unbewohnten Raum eines Wohngebäudes etwa einem nicht genutzten Gästezimmer oder einem Wäscheraumdürfen maximal 10 Kilogramm NEM aufbewahrt werden. In einer unbewohnten und abgetrennten Garage darf man höchstens 15 Kilogramm NEM lagern.

Generell ist darauf zu achten, dass das Feuerwerk außerhalb der Reichweite von Kindern gelagert wird. Es sollte zudem kühl und trocken liegen und nicht etwa in der Nähe von Heizkörpern oder Heizleitungen, um eine ungewollte Auslösung zu vermeiden, so die BAM-Sprecherin. Dort, wo das Feuerwerk gelagert wird, darf zudem nicht geraucht und es darf kein offenes Licht oder Feuer verwendet werden. Gefahren erhöhende Stoffe wie etwa Spraydosen müssen zudem aus der unmittelbaren Nähe des Feuerwerks entfernt werden. Christoph Jänsch, dpa