Zollernalbkreis: „Wir freuen uns auf unsere Kunden“
Sonderveröffentlichung

Welcome back Zollernalbkreis: „Wir freuen uns auf unsere Kunden“

Lockerungen: Vielfach gilt die „3G-Regelung“ und herrscht weiterhin Maskenpflicht. Dennoch kehrt die Normalität auch im Zollernalbkreis allmählich in die Einkaufswelt zurück. Viele Menschen empfinden das als einen Genuss.

Mit dem heutigen Samstag treten nun auch im Zollernalbkreis weitreichende Corona-Lockerungen in Kraft. Andernorts war man früher dran. Egal. Es bleibt zu wünschen, dass die Geschäfte schnell Fahrt aufnehmen, damit Händler und Gastronomen die Einbußen der vergangenen Monate kompensieren können. Archivfoto

14.06.2021

Die Normalität kehrt zurück. Auch im Zollernalbkreis, der lange Zeit Schlusslicht war, bleibt die Inzidenz stabil unter 50. Gestern, Freitag, lag die Zahl bei 23,2 und damit am fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner.

Damit treten ab heute weitere Lockerungen in Kraft. So dürfen sich bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.

Erleichterungen gibt es für Gastronomie und Gewerbe. Wirtschaften dürfen nun bis 1 Uhr öffnen. Für den Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte entfallen „Click & Meet“ sowie die Testpflicht. Ein gesteuerter Zutritt und Maske zu tragen sind jedoch weiterhin notwendig.

Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen ohne Auflagen wieder öffnen. An allen Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten findet Unterricht im Regelbetrieb (Präsenzunterricht) statt. Das Abstandsgebot gilt für Schüler im Unterricht nicht. Masken- und Testpflicht gelten jedoch weiterhin.

Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen sind mit bis zu 500 Teilnehmern im Freien oder 250 Teilnehmern innerhalb geschlossener Veranstaltungsräume erlaubt. Der Betrieb von Bädern und Saunen sowie vergleichbaren Einrichtungen ist allgemein gestattet.

Doch Achtung, der Betrieb und Zutritt an folgenden Angeboten und Aktivitäten ist zwar wieder zulässig, jedoch nur nach Vorlage eines TestImpf-, oder Genesenennachweises: Sportanlagen, Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbare Einrichtungen für den Freizeit- und Amateursport. Dasselbe gilt in Gaststätten, Schank- und Speisewirtschaften

Nachweispflicht herrscht auch in Bädern und Saunen und für die nun wieder möglichen Kulturveranstaltungen, die oben erwähnt wurden: Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen.

Sofern die sinkende Tendenz fünf Tage in Folge anhält, könnten gleich zu Beginn der neuen Woche weitere Lockerungen verfügt werden. Hierzu zählt unter anderem der Wegfall der Testpflicht in der Außengastronomie.

„Wir freuen uns, dass im Zollernalbkreis die Fallzahlen so konsequent und zügig nach unten gehen. Mit Besonnenheit und Weitsicht ohne ungesunden Aktionismus liegt die sogenannte 3. Welle hinter uns“, so Landrat Günther-Martin Pauli.

Und es freut natürlich insbesondere die Gastronomen und Gewerbetreibgenden – und nicht zuletzt die Kunden. Online-Shoppen ist gut und schön, aber einkaufen gehen, beraten zu werden und dann die Möglichkeit zu haben, in einer Wirtschaft etwas zu verzehren – das ist doch etwas ganz anderes!

Natürlich gilt es weiterhin, die Vorsichtsregeln zu beachten, damit die Infektionszahlen im Keller bleiben und Handel und Gewerbe kreis- und landesweit wieder richtig in Schwung kommen.
  

Ruf nach flexiblen Öffnungszeiten

Freiheiten
Im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise ist der Ruf nach einer Lockerung der Ladenöffnungszeiten laut geworden. Anlass ist der Vorstoß von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung, DIW. Steuerliche Entlastung und „mehr Freiheiten“ bei den Ladenöffnungszeiten seien „wichtige Elemente“, um Innenstädte und den stationären Einzelhandel attraktiver zu machen, sagte Fratzscher kürzlich in einem Interview mit dem „Handelsblatt“. Langfristig müsse es andere Mobilitätskonzepte geben, „grünere Innenstädte und eine kluge Kombination von Einkaufen, Gastronomie, Kunst, Kultur und Tourismus“.

Kommunen
Der Handel und viele Kommunen plädieren ebenfalls für flexiblere Ladenöffnungszeiten. In der Coronakrise sei der stationäre Einzelhandel hart getroffen worden. „Eine Entzerrung der Einkaufszeiten würde insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel zu einer geringeren Personendichte in den Läden führen und wäre daher auch für den Infektionsschutz hilfreich“, sagte jüngst der FDP-Fraktionsvize Michael Theurer dem „Handelsblatt“. Die Kommunen denken in dieselbe Richtung, fürchten andernfalls um die „Verödung“ ihrer Innenstädte.

Online-Konkurrenz
Eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten sei auch deshalb „überfällig“, damit der klassische Einzelhandel gegen den Onlinehandel bestehen könne, so Theurer. „Notwendig sind insbesondere ein flexibler Ordnungsrahmen und mehr Rechtssicherheit für verkaufsoffene Sonntage.

Verband
Auch der Handelsverband HDE forderte verlässlichere Regelungen für gelegentliche Sonntagsöffnungen. „Nach der Corona-Pandemie sollten kurzfristig zusätzliche Sonntagsöffnungen ermöglicht werden, um den Händlern die Chance zu geben, wenigstens etwas verlorenen Umsatz aufzuholen“, sagte kürzlich HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Entwicklung
Wie sich die Verkaufszahlen entwickeln bliebt abzuwarten. Indes meinten Ladenbetreiber im Zollernalbkreis, die Kaufmoral sei gut. Offensichtlich herrscht Nachholbedarf und genießen die Kunden ihre wieder gewonnenen Freiheiten.