Auf dem gesamten Marktgelände besteht Maskenpflicht, da ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann. An jedem Stand wird darauf geachtet, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Zudem stellt jeder Aussteller einen Desinfektionsspender für den Kundenverkehr zur Verfügung. Es wird empfohlen nach dem direkten Kontakt von Waren die Hände zu desinfizieren. Auf dem Marktgelände im Freien besteht keine Registrierungspflicht. Bierbänke und Biertische im Essensbereich sind nicht erlaubt. Einzelne Stehtische oder kleinere Tische mit ausreichend Abstand sind möglich. Diese sind nach jedem Gebrauch zu desinfizieren. Sobald Sitzgelegenheiten angeboten werden, ist eine Datenerhebung verpflichtend.Aufsteller an den Markt-Zugängen, Münsingen-App und Flyer informieren über die geltenden Hygienemaßnahmen.