Lange hat man schon mit der schicken Winterjacke im Schaufenster geliebäugelt – aber braucht man sie wirklich? Kann man sich das gute Stück momentan leisten? Jetzt wird doppelt belohnt, wer abgewartet hat. Offiziell gibt es den Winterschlussverkauf nicht mehr (siehe Info). Und viele Händler haben schon kurz nach Weihnachten ihre Waren im sogenannten „Sale“ reduziert angeboten. Ab dem 27. Januar winken vielerorts im ganzen Bundesgebiet nochmals Rabatte: Denn am letzten Montag im Januar, dem früheren offiziellen Schlussverkaufsstart, erreichen die Preisnachlässe im Einzelhandel ihren Höhenpunkt.
Lieblingsstücke entdecken
Da in diesem Jahr der Winter bislang noch auf sich warten lässt, erwartet Schnäppchenjäger wohl eine große Auswahl an wärmender Garderobe. Beim entspannten Einkaufsbummel entdeckt mancher vielleicht seine neue Lieblingsmütze samt passendem Schal und Handschuhen. Zweifelt man, ob das bisher getragene Paar Winterstiefel noch diese Saison übersteht, findet sich während der Shoppingtour auch dafür Ersatz. Aber nicht nur Mode und Schuhe, auch in den Bereichen Sportartikel, Lederwaren oder Heimtextilien warten zahlreiche und attraktive Angebote. So ganz nebenbei kann man in den Geschäften auch schon einen Blick auf die neuen Frühjahrskollektionen werfen, die Lust auf eine nächste Einkaufsrunde machen. Mancher Glückspilz entdeckt inmitten der Schlussverkaufsschätze noch ein ersehntes Stück aus der Vorjahreskollektion, das er vielleicht gerne haben möchte. hv
Saisonschlussverkauf – so war das früher
In der Zeit vor Juli 2004 war der Winterschlussverkauf ganz klar, eine gesetzlich geregelte Sache. Ebenso auch der Sommerschlusverkauf, der stets von der letzten Juliwoche begann und die erste Augustwoche über andauerte.
Damals hieß es auch ab der letzten Januarwoche bis in die erste Februarwoche hinein: Lager räumen. Die Einzelhändler brauchen auch heute nach der Wintersaison Platz in Lager und Läden für die neuen Kollektionen mit attraktiver Frühlingsware.
Textilien, Bekleidung, Schuh- und Lederwaren sowie Sportartikel durften bis vor fünfzehneinhalb Jahren im Winterschlussverkauf an die Kunden gebracht werden. Dann wurde das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ gelockert.
Heutzutage gilt die Beschränkung des rabattierfähigen Warensortiments nicht mehr. So sind darüber hinaus bei Schnäppchenjägern auch reduzierte Artikel aus dem Bereich Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik oder Porzellan- und Glaswaren gefragt. Überhaupt ist ein „Sale“ oder der Saisonschlussverkauf mittlerweile an keinen bestimmten Zeitraum mehr gebunden.