Soll die Wohnung auch bei Hitze möglichst kühl bleiben, sind außen liegende Sonnenschutzlösungen erste Wahl. Wer sie nachrüsten will, muss allerdings klären, welche Variante überhaupt bautechnisch möglich ist. In vielen Fällen sind Vorbaurollläden die einfachste Lösung. Diese werden an der Fassade oder in die Fensterlaibung montiert. Der Nachteil: der Rollladenkasten ist in dem Fall sichtbar.
Raffstores lassen Tageslicht in den Raum
Und es gibt Alternativen: Sogenannte Raffstores etwa, also bewegliche Sonnenschutzsysteme mit Lamellen, die in der Regel aus Aluminium bestehen. Mit ihnen lässt sich der Lichteinfall gezielt steuern, weshalb Raffstores vor allem für Wohnzimmer und Küchen mit Südausrichtung geeignet sind: Bei entsprechender Einstellung gelangt dann dennoch Tageslicht in die Räume. Doch sind sie weniger effektiv als Rollläden, wenn es um Temperatur und Lärmschutz geht. Für Sonnenschutzfolien sind keine Umbauten nötig. Sie werden einfach von außen an die Fenster geklebt und helfen, Räume zu verdunkeln. Sie sind relativ kostengünstig. Im Herbst müssen sie allerdings wieder entfernt werden.
Absprache mit den Nachbarn und Eigentümern
Wer Rollläden und Co. an der Eigentumswohnung anbringen will, muss zunächst immer einen Beschluss der Eigentümerversammlung einholen. Bei innen liegendem Sonnenschutz braucht es diese Zustimmung nur bei Eingriffen in die Fenster oder Fensterrahmen - etwa, wenn diese angebohrt werden.
Für Plissees, Innenrollos oder Lamellenvorhänge, die angebracht werden können, ohne Eingriffe am Fenster, ist das nicht notwendig. Generell ist ein solcher Sonnenschutz aber weniger effektiv, da er nicht verhindert, dass Wärmestrahlen in den Raum gelangen.
Ähnlich ist die Situation übrigens für Mieterinnen und Mietern. Sie brauchen in den meisten Fällen eine Genehmigung ihres Vermieters, heißt es vom Deutschen Mieterbund. Eine solche könne man im Einzelfall aber auch einklagen, wenn durch den Sonnenschutz das Leben in der Wohnung angenehmer wird und die Maßnahme zumutbar ist. In Einzelfällen könne sich dann jedoch auch die Frage stellen, inwiefern der Vermieter etwas gegen zu viel Hitze in der Wohnung tun muss.
Die meisten Gerichtsentscheidungen sind bislang im Bereich der gewerblichen Miete ergangen. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Rostock mit rechtskräftigem Beschluss entschieden, dass die Räume eines Modegeschäftes höchstens 26 Grad Celsius warm sein dürfen. dpa