Schritte zur Versorgungsplanung
Sonderveröffentlichung

Alles geregelt Schritte zur Versorgungsplanung

Wichtige Entscheidungen über die letzte Lebensphase selbst in die Hand nehmen

Die Vorsorgeplanung sollte schriftlich festgehalten werden. FOTO: DJDCOMPASS-PRIVATE-PFLEGEBERATUNGMATTPHOTO

11.10.2023

Was passiert mit mir, wenn ich krank oder pflegebedürftig werde und wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann? Wie möchte ich medizinisch behandelt und pflegerisch versorgt werden? Wer soll mich rechtlich vertreten? Bei der Versorgungsplanung geht es darum, solche Fragen zu klären und seine eigenen Vorstellungen für die letzte Lebensphase in entsprechenden Verfügungen festzuhalten. Doch die meisten Menschen haben das (noch) nicht getan. Das kann weitreichende Folgen haben, da oft nicht klar geregelt ist, wer was entscheiden darf, und im Ernstfall Betreuungsgerichte ins Spiel kommen können. Fünf wichtige Schritte:

1. Gedanken machen

Zunächst sollte man einfach einmal darüber nachdenken, ob man überhaupt eine Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase machen möchte. Denn die Planung ist keine Verpflichtung, sondern eine freiweillige Entscheidung, die im Ernstfall jedoch vieles erleichtern kann. Bei der Entscheidung kann helfen, sich verschiedene Situationen vorzustellen, die entstehen könnten, und zu überlegen, was man sich dann für sich wünschen würde.

2. Informieren

Zur Vorsorgeplanung sollten eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung und eventuell ein Testament gehören. Das Bundesjustizministerium bietet auf www.bmj.de unter dem Menüpunkt „Service“ Musterformulare an.

3. Pflegeberatung nutzen

Eine große Hilfe kann das Wahrnehmen einer kompetenten Pflegeberatung sein. Die Berater und Beraterinnen sind mit der Thematik vertraut und können wichtige Hinweise geben, worauf es ankommt. Hierfür kann man sich an professionelle Pflegeeinrichtungen und Dienstleister wenden.

4. Vollmachten erstellen

Gut informiert geht es dann an die Erstellung der Dokumente. Dabei können weitere Fachleute hinzugezogen werden. So beraten viele Hausärzte bei der Ausgestaltung der Patientenverfügung. Für eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sowie ein Testament kann man sich an eine Rechtsberatung, einen Anwalt oder Notar wenden.

5. Archivieren und aktualisieren

Bei allen Dokumenten ist es entscheidend, dass sie im Ernstfall auch gefunden werden und greifbar sind. Deshalb sollten wichtige Personen über den Aufbewahrungsort informiert sein. Außerdem sollten die Unterlagen in korrekt beschrifteten Mappen oder Ordnern abgelegt werden. Gegen eine kleine Gebühr können die Dokumente auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) registriert werden. Ein wichtiger Hinweis: Alle Dokumente zur Vorsorge sollten regelmäßig aktualisiert werden, damit die Unterlagen stets den aktuellen medizinischen und rechtlichen Standards entsprechen. djd