Den Liebsten finanzielle Lasten nehmen
Sonderveröffentlichung

Alles geregelt Den Liebsten finanzielle Lasten nehmen

Sterbegeldversicherung: Hinterbliebene schonen und den eigenen Abschied planen. Zu Lebzeiten bereits die eigene Beerdigung zu planen ist eine gute Vorsorge, um die eigenen Wünsche festzuhalten und Angehörige zu schützen.

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17.10.2023

Wenige Menschen haben eine genaue Vorstellung davon, welche Kosten für eine Bestattung und Trauerfeier anfallen und was damit auf ihre Hinterbliebenen zukommen kann. Laut Statista belaufen sich die durchschnittlichen Kosten für eine Bestattung auf rund 13.000 Euro (Stand Mai 2023). Viele Angehörige können diese Ausgaben nicht aus ihren Rücklagen stemmen, wenn der oder die Verstorbene nicht ausreichend vorgesorgt hat.

Mit einer Sterbegeldversicherung kann man seine Liebsten nicht nur finanziell entlasten, sondern auch frühzeitig seinen letzten Weg selbstbestimmt planen. Denn gekoppelt an eine Sterbegeldversicherung lässt sich das hierfür vorbestimmte Kapital direkt in konkrete Leistungen der Bestattung umwandeln. Bestattungsinstitute können dabei professionell beraten und unterstützen. Sie helfen, sich mit dem eigenen Abschied auseinanderzusetzen, die Wunschbestattung festzulegen und die Kosten dafür zu ermitteln. So gewinnt man Klarheit, welche Summe man per Sterbegeldversicherung absichern sollte.

Ein großer Vorteil der Sterbegeldversicherung gegenüber anderen Vorsorgeoptionen wie dem Sparbuch: Sie gehört zum sogenannten Schonvermögen. Als Schonvermögen wird der Teil des Vermögens bezeichnet, den Bürger nicht antasten müssen, wenn sie Sozialleistungen beziehen oder wenn sie zur Zahlung des Elternunterhaltes verpflichtet sind. Bei der Sterbegeldversicherung dient das versicherte Kapital nachweislich und ausschließlich der Finanzierung der Bestattungskosten. Wird dagegen ein Betrag auf dem Sparbuch angespart, gilt dieser nicht als Schonvermögen, denn hier ist nicht eindeutig erkennbar, ob das Geld tatsächlich für die Bestattung aufgewendet wird. Zudem steht beim Sparen das Geld erst nach vielen Jahren in voller Höhe zur Verfügung, bei einer Sterbegeldversicherung wird die Summe im Todesfall sofort ausgezahlt, auch wenn dieser morgen schon eintritt.

Tarife und Vertragsbedingungen prüfen

Wie bei allen Versicherungen gilt auch bei der Sterbegeldversicherung: Tarife und Vertragsbedingungen vergleichen. Denn es gibt unter den Anbietern deutliche Unterschiede. Es sollte unter anderem unbedingt geprüft werden, wie die Versicherung mit dem Fall eines plötzlichen Unfalltodes umgeht. Oftmals kann es längere Wartezeiten bis zur Auszahlung des Versicherungsbetrages geben. Auch muss die Mindestlaufzeit geprüft werden. Im Falle eines Falles sollte die volle Leistung direkt ab Vertragsabschluss ausgezahlt werden. Wenn der Versicherungsnehmer ein höheres Alter hat, sollte es bestmöglich keine oder nur eine sehr kurze Mindestlaufzeit geben, ansonsten kann es sein, dass die Versicherung nur einen Teil der Summe bezahlt. djd

Ein heikles Thema richtig behandeln

Gesetzliche Erbfolge, Testament, Vertrag: Das sollte man zum Thema Erben wissen.

Das Erbe ist ein sensibles Thema. Viele Menschen scheuen es, sich damit zu befassen, schließlich geht es dabei auch um die eigene Sterblichkeit. Wenn man nicht selbst zu Lebzeiten regelt, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschehen soll, gilt die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Diese kommt zum Tragen, wenn keine individuellen Regelungen getroffen wurden. Nach der gesetzlichen Erbfolge wird der Erblasser in erster Linie von seinen Abkömmlingen, also den Erben erster Ordnung, beerbt. Es erben demnach zunächst die Kinder. Lebt ein Kind beim Erbfall nicht mehr, wird dessen Erbanteil auf seine Kinder, also die Enkel des Erblassers, gleichmäßig verteilt.

Mit einem Testament kann man den Nachlass anders verteilen, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Allerdings ist nicht jede beliebige Erbregelung möglich. Ein privates Testament wird durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet. Bei einem öffentlichen Testament erklärt man seinen letzten Willen mündlich oder schriftlich gegenüber einem Notar. Jedes Testament kann durch ein neues geändert oder aufgehoben werden. Ein Erbvertrag muss zwischen dem Erblasser und den Erben vor einem Notar geschlossen werden. Da es sich hier um Verträge handelt, kann der Erblasser sie nicht allein widerrufen oder ändern. Beides ist nur durch den Abschluss eines weiteren notariellen Vertrags - an dem alle Vertragsparteien mitwirken müssen möglich. Die Vorteile: Anders als im Testament können Erben schon vor Eintritt des Erbfalls zu Leistungen verpflichtet werden oder man kann Gestaltungsmöglichkeiten zur Verteilung von Immobilienvermögen zu Lebzeiten des Erblassers nutzen. djd