Sonderveröffentlichung

St. Elisabeth weiht neue Räume ein Die Zukunft einer zeitgemäßen Altenpflege

Versorgung: Mit seinem Ergänzungsbau kann das Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth in der Hechinger Unterstadt die neuen Vorgaben gemäß der Landesheimbauverordnung voll umfänglich erfüllen.

Im Bestandsbau wurden die Bewohnerzimmer grundlegend saniert beziehungsweise auch neu geschaffen.

30.11.2019

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Am kommenden Samstag, 30. November, findet um 14 Uhr mit der Übergabe des Ergänzungsbaus C der offizielle Abschluss des Projekts Umbau, Ergänzung und Neugestaltung der Wohnbereiche C der Stiftung St. Elisabeth in der Hechinger Unterstadt ihren Abschluss.

In seiner Sitzung am 20. Dezember 2017 hatte der Stiftungsrat die Baumaßnahmen grundsätzlich beschlossen. In den zurückliegenden 24 Monaten konnten die zum Teil sehr anspruchsvollen Baumaßnahmen umgesetzt werden.

In einem ersten Bauabchnitt wurden zehn Bewohnerzimmer, darunter zwei Ehepaarzimmer, im Bestand grundlegend saniert beziehungsweise neu geschaffen.In einem zweiten Bauabschnitt wurden der unterkellerte dreigeschossige Ergänzungsbau geschaffen, der direkt an die bisherigen Zimmer der Wohnbereiche C anschließt, und – im Zusammenschluss Alt-Neu – drei völlig neue Wohnbereiche eingerichtet, in denen einmal 13 und zwei Mal jeweils 14 Bewohner leben werden. Die einzelnen Wohnbereiche umfassen neben großzügigen Gemeinschaftsflächen, eine Küche, einen Schwesterndienstplatz, jeweils einen Bewohnerbalkon –und sie verfügen über die notwendigen Nebenräume.

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Funktional und freundlich hell präsentieren sich die Wohnbereichsküchen.

Die neuen Räumlichkeiten wurden nach den Erfordernissen des Baustandards KfW 40 gebaut. Sie bilden somit einen energetisch sehr hochwertigen Wärmeschutz; die benötigte geringe Heizenergie und das Warmwasser werden mit einer Wärmepumpe erzeugt, die überwiegend mit dem Strom des hauseigenen Blockheizkraftwerks betrieben wird.

Eine moderne Belüftungsanlage in jedem Zimmer schafft ein individuelles Wohlfühlklima.

Die Einzelzimmer im Ergänzungsbau haben alle ein eigenes behindertengerechtes Bad mit bodengleicher Dusche, WC und Waschbecken. Die Zimmergröße liegt im Neubauteil bei knapp 20 Quadratmetern, die Zimmer im Bestand sind zum Teil deutlich über 20 Quadratmeter groß.

Die großzügigen Küchen mit anschließenden Essbereichen vermitteln Geborgenheit und sind zugleich großzügig bemessen

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Umfassend behindertengerecht ausgestattet sind die neuen Badezimmer.

Mit diesen umfangreichen Baumaßnahmen kann die Stiftung St. Elisabeth die neuen Vorgaben der Landesheimbauverordnung vollständig erfüllen. Das Alten- und Pflegeheim verfügt somit über Rahmenbedingungen, die den Erfordernissen einer qualitativ hohen Versorgung der ihm anvertrauten Menschen sicher stellt und für ein Stück Zukunft zeitgemäßer Altenpflege steht.

Info Zusätzliche Forderungen im Bereich des Brandschutzes haben die Baukosten auf rund 2,5 Millionen Euro ansteigen lassen.

Ökumenische Segnung

Die Stiftungsvorstände Martin Bummer und Axel Beiter sowie Stiftungsrat Roland Sauer laden an diesem Samstag, 30. November, um 14 Uhr zur offiziellen Übergabe des Ergänzungsbaus und Segnung der Räumlichkeiten ein. Architekt Sprenger wird den Gebäudeteil an die Stiftung übergeben. Danach wird das Gebäude gesegnet – in ökumenischer Verbundenheit. Von 14 bis 17 Uhr stehen die Wohnbereiche C1 und C2 zur Besichtigung offen. In der Cafeteria werden Kaffee und Kuchen angeboten. Alle Interessierten sind zur Besichtigung recht herzlich eingeladen.

Was heißt Baustandard KFW 40?

Der Begriff Effizienzhaus ist ein Energiestandard für Wohngebäude, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeführt hat. Effizienzhäuser sind Gebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Gemessen wird die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des Transmissionswärmeverlustes (Wärmeverlust durch die Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster) und darauf aufbauend des Jahresprimärenergiebedarfs (einen großen Einfluss hat der genutzte Energieträger). Für diese Kennzahlen definiert die jeweils gültige Energieeinsparverordnung die Ermittlung von Referenzwerten. Darauf aufbauend, erfolgt die Zuordnung in verschiedene staatliche Förderstandards der KfW. Es gelten verschiedene KfW-Effizienzhaus-Standards für Neubauten und energetische Sanierung von Bestandsimmobilien.